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äußern anfiengen, wurden der Commission noch drei sei-ner entschiedensten Gegner beigegeben.
Um einen starken Eindruck im Volk hervorzubringen,sollten die beiden Schriften, deren Namen man nur mitAbscheu nannte, mit großem Gepränge verbrannt werden.Es war an einem Wochenmarktstage. Die ganze Stadt-wache stand im Gewehr; mitten durch ihre Reihenbegann der majestätische Zug: voran die Trompeter, hin-ter ihnen geharnischte Männer, dann der Großwaibel,der das hoheitliche Urtheil über die Büchlein und ihreVerfasser auf allen vier Hauptplätzen der Stadt herunterlas. An dem Orte, wo das Feuer schon flammte, ange-kommen, hielt der Zug stille, ringsumher wogte eine un-geheure Volksmenge von Stadt und Land; alle Fensterringsherum waren mit Zuschauern gefüllt. Das Urtheilwurde noch einmal abgelesen; hierauf ergriff der Raths-richter die beiden Büchlein und schleuderte sie vor die Füßedes Scharfrichters hin. Dieser warf sie ins Feuer. Alsdie Flamme, die sie verzehrte, hoch aufflackerte, stieg lär-mendes Iubelgeschrei zum Himmel.
2n dem Briefwechsel, der zwischen Luzern , welches dievermessenen Verfasser entdecken wollte, und Zürich , demDruckort jener beiden Schriften, geführt ward, nanntedas letztere ohne Umschweife den Verfasser der „Reflexio-nen," den es ohne Mühe herausgebracht hatte, den Rathü-herrn Heidegger, Miteigenthümer der Orellischen Buch-druckerei. Die „Widerlegung" dagegen war anonym einge-sandt worden. Ein fernerer ziemlich bitterer Briefwechselführte keine weitere Entdeckung herbei.^) Der großeRath von Luzern wurde einberufen. Tags zuvor forderteder Leutpriester Gloggner in der Predigt alle frommen
36) Helveüa, I, 221-238.