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sein Bevollmächtigter drangen in Bern , die Artikel des-Urtheils „durch die gestärkte Hund" zu vollziehen, damitdie Ordnung in dem kleinen Neuenburg schnell wiederhergestellt und die Häupter der aufrührerischen Rotte nichtzunehmendS trotziger würden. „Die Würde des Königs,fügte der Minister bei, kann nicht länger dulden, daß derMagistrat einer Munizipalstadt, die nur immer Unruhenunterhält, fortwährend die Achtung gegen 2- M. und de-ren Hoheitsrechte verletze."^) Bern lud Neuenburg, wel-chem es eine endliche Frist von vier Wochen anberaumte,durch ein sehr ernstes, mit Drohungen begleitetes Schrei-ben, zur Unterwerfung ein.^) Zwei Tage später bot es9l)N0 Mann auf: dieses wirkte. Neuenburg unterwarfsich in dem Augenblick, °°) als Luzern und Freiburg denBernern gegenüber ernstliche Vorstellungen machten, undden Muth Solothurns, das durch den Hof von Berlin eingeschüchtert war, wieder zu heben suchten. Die übri-gen neuenburgischen Gemeinden tadelten die voreilige Un-terwerfung des Hauptortes; allein schon überbrachten dessenAbgeordnete Bern ihre Unterwürfigkeitserklärung. o>)
Die Sache von Neuenburg, wenn man nur die Stim-men der Ankläger hört, war weniger diejenige seiner
58) Verschon an Bern . 22. März. (.4cla.)
59) Kleiner und großer Rath von Bern an den Rath von Nenenburg,28. März.
80) Den 10. April. Der Geh. Rath von Bern, an den Geh. Rathvon Zürich , 13. April.
kl) BartheS de Marmorieret an den Minister, 10. April. Sein Schrei-be» Ist voll beleidigender Ausdrücke und schließt mit folgender Stelle:»Die Herren von Zürich bezeugen ein großes Wohlgefallen an die-sem Erelgniß; die Herren vo» Lnzern und Freiburg verhehle»ihren heftigen Acrger nicht; die Herren von Solothurn verratheneine einfältige Frrnde, und die Herren vo» Bern einen übertriebe-nen Stolz. Ihre Postillione verkündigen mit Harnblasen überall,wo sie hinkommen, diesen lächerlichen Triumph."