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niedrigung bei den diplomatischen Feierlichkeiten. DerBesuch, den die Tagherren in ihrer Gesammtheit 1626zum ersten Mal dem französischen Botschafter, dem Herrnde Baffompierre, um ihm ihre Hochachtung zu zeigen,abgestattet hatten, war mißbräuchlich in ein Gesetz ausge-artet. Oft hatte dies der große Rath von Bern beklagt;allein diesmal scheiterten seine patriotischen Vorschläge ander Verschiedenheit der Ansichten der Kantone.'^) DieAbkömmlinge der schweizerischen Hirten wollten einen Au-genblick ihr Haupt wieder erheben, beugten es aber vonneuem unter das Joch der Jahrgelder und trugen gut-willig die Last ihrer goldenen Ketten.
Das Kabinet von Versailles schloß nach dem Bundes-vertrage noch eine, lange Zeit verhandelte, endlich vonder Tagsatzung zu Baden 1786 angenommene Ueberein-kunft wegen Abschaffung des Heimfallrechtes mit derSchweiz , "v) Auch schloß es im nämlichen Jahre einSeparatblindniß mit dem Bischof von Basel . '^) In einemArtikel, in welchem man fünfzig Jahre früher eine Ver-schwörung wider den reformirten Glauben erblickt hätte,sah man jetzt nichts weiteres als eine Sicherstellung vorDurchmärschen kaiserlicher Truppen. Die Zeit hattedie Ansichten geändert und das allgemeine Bündniß vieleBesorgnisse zerstreut.
137) Bon Tillier, 287.
>38) Die Geschichte dieser Uebereinkmift ist mit größter Sorgfalt i»einer bloß llthographirten, niemals herausgegebenen Schrift desHr. Am Nhhn, eidgenössische» Kanzlers, dargelegt: Einige Gcdanken über das vor dem >4. Henmonat 1816 zwischen der Schweiz »nd Frankreich bestandene Verhältniß rncksichtiich des Heimfall-rechtcS. 4. 44 S. Siehe Anhang I».
13g) zg vollständig in französischer Sprache abgedruckt im Neue»Schweiz . Museum, I, 328—335.
"0) Ochs VIl, 687, 888. Der fragliche 2. Artikel lautet: „Wenn^die Länder des Fnrst-BischosS von außenher feindlich angegriffen