Band 
Zweiter Theil.
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andere Gewaltthätigkeiten begangen zu haben. Der kleineRath setzte dem unbekannten Verfasser eine monatlicheFrist, um seine Anklagen zu begründen, widrigenfalls manalles aufbieten würde, um ihn zu entdecken. Gleichzeitigforderte er, der Gerechtigkeit getreu, alle Beeinträchtigtenauf, ihre Klagen einzugeben. ^) Grebel ergriff die Flucht.Man belegte sein Vermögen und seine Schriften mitBeschlag.") Die Verfasser der Klagfchrift hatten sichkurz vorher genannt, zwei junge Geistliche ohne kirchlicheAnstellung/') Heinrich Füßli und der seither so berühmtgewordene Johann Caspar Lavater .") Niemand hatte esgewagt, Klage zu erheben, weil der Landvogt der Schwie-gersohn des Bürgermeisters Leu war.") Auf drei Vor-ladungen, deren letzte peremtorifch war,"') erschien Gre-bel nicht. Die Untersuchung bestätigte die Anklage. Derkleine Rath entsetzte ihn aller seiner Ehren; 2000 MarkSilber wurden vorläufig für Bußen und Entschädigungenan den Fiskus von seinem Vermögen erhoben; sein Wap-penschild in dem Schloß Grüningen weggenommen, alle seineandern Ehrenzeichen ausgelöscht, er selbst auf ewig ausdem Mediat- und Zmmediat-Gebiet Ihrer GnädigenHerren verbannt.") Die an die Opfer seiner Habsuchtzu bezahlenden Entschädigungen beließen sich auf 8441Pfund; der mit der Besieglung beauftragte Stadtlüufererhielt zwei Neuthaler; endlich berichtigte man eine For-derung von 281 Gulden; der Rest des Vermögens wurde

39) Manuale, 4. Dez. 1762, S. HO, 111 u. 15. Dez-, S. 118, 119.

40) Manuale, 21. Dez., S. 122, 123.

41) „Erspekianten"; i>» Kanton Waadt „iinposlliolioairo»."

42) Manuale, 21. Dez.. S. 1L2, 123 u. 28. Dez., S. 3 u. 4.

43) D'EntraigueS an den Minister, 6. Febr. 1763.

44) Manuale, 12. Jan. 1763 , S. 8 u. 9.

45) It-ill. 28. Febr., S. 58—60.