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Zürich drückte ihm hierüber sein Mißfallen auS undverbot ihm jede Werbung für einen nicht anerkanntenDienst.") Stein unterwarf sich.
Zwei Zahre spater (1783) erhob sich derselbe Anstandwegen preußischer Werbungen; aber diesmal ist der Stadt-ruth nicht so nachgiebig. Er zahlt sieben Fälle auf, indenen er während vierzehn Jahren (1748—1762) Er-laubniß für kaiserliche, französische, preußische, spanischeWerbungen ertheilt habe. Allein Zürich hat von allemnichts gewußt; seine Protokolle erwähnen dessen nicht.Also anerkannte eS diese Fälle nicht als Antecedentien.Schon 1726 hatte sich Stein, wie 1781, den Befehlender Regierung unterworfen.
Stein glaubte in seiner frühern Abhängigkeit vomReiche eine Zuflucht gegen die Eingriffe der zürcherischenHerrschaft zu finden. Zwei Male in Einem Jahrhunderthatte diese kleine Stadt insgeheim ihre Freiheiten vomKaiser bestätigen lassen.") Sie leistete jährlich Zürich den Huldigungscid. Aus diesem war 1668 der Vorbe-halt „des Reichs Ehre" weggelassen worden. Stein wolltedenselben wieder aufnehmen. Der große Rath beschloß,Stein solle ohne Bewilligung des Landesherr» keine Wer-bungen mehr gestatten; es solle den Eid nach der Vor-schrift von 1668 leisten und in Zukunft sich nicht mehr umdie kaiserliche Bestätigung seiner Privilegien bewerben.")
Sg) Protokoll des Kleine» Rathes, 1 . September.
57) >859 und 1748; 1705, bet der Thronbesteigung deS Kaisers Jo-seph verlangte sie Zürichs Genehmigung dafür, welches dieselbeverweigerte, da durch den Westphälische» Frieden die Unterordnungunter das Reich für die Schweiz und Ihre Unterthanen aufgehörthabe. Alles vorhergehende ist gezogen aus einem Komnitsstonal-bericht an den Geh. Rath von Zürich , 6. November 1783.
58) Protokoll der 800, 17. und 87. November.