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Abgeordnete von Zürich und Bern olü unparteiische Ver-mittler in Genf <iu. "6) Unter ihnen w<ir der Abgeord-nete BernS, Seckelmeister Steiger, durch seine Unpartei-lichkeit über die Vorurtheile seines Standes und seinerRegierung erhoben.'") ES gelang ihnen nicht ohne An-strengung, die Niederlegung der Waffen zu bewirken;"")sie hofften, daß man auch den Haß ablegen werde. Umsie zu versöhnen, horten sie beide Parteien an. Frank-reich billigte diese Sicherheitsmaßregeln, "s) jedoch ohne
118) 2» Folge einer seit dem 5. Febr III Aaran gehaltene» Conferenz.Abschied der Conferenz.
119) Anders beurtheilt ihn Gabard dc Vanr: er schreibt am 22. Febr.an den Minister: „Herr Steiger sieht die Herren Du Noveray,ElavioreS, d'JvcrnoiS, PcrneS und andere Demagogen öfter; ermöchte die »»tcrrichtetslen und entschlossensten Eonstitutionärcnvon der Unterhandlung ausschließen. Es ist sehr sonderbar, daßer sich von der einen Seite an die geschicktesten und heftigstenLeute wendet, während er von der andern nur die Unentschieden-sten hören will, und solche, die am wenigsten im Stande sind,ihren Gegnern die Spitze zu biete»; sein Erstiege, der Herr vonWattenwyl, benimmt sich ganz anders." Mehr Gerechtigkeit ließer ihm In einem Schreiben vorn 8. März widerfahren. Ebensobezeugte auch der Herr von Wattenwyl seine Gewandtheit undFestigkeit.
120) Itexistros sto» Oousoils, >7. Febr. Die Regierung von Genf leistete jede Garantie und traf alle Maaßregeln für die öffentlicheSicherheit und diejenige aller Einzelnen. Ilstst. und >9. Febr.Genf an Bern , 20. Febr.
121 ) Polignac an Bern, 21. Februar; BergenncS an Zürich und Bern ,8. März. BergenncS klagte am 28. Februar die Abgeordnetenvon Bern bei ihrer Regierung an, den Repräsentanten den Bei-stand und Schutz der letzter» zugesagt zu haben. Wenige Tagehernach erkannte er seinen Irrthum. Polignac an Bern , 8. März.Der französische Geschäftsträger erhielt von seinem Hofe den Be-fehl, den Abgeordneten eine Ehrenerklärung zu geben. Rolo ori-giliats remis« par Eabarst au» stepulv» stv Uerno in Genffb-Isto. 36, S. 919-922.