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wohlhergebrachte aristokratische Staatsverfassung jederzeitgegen dergleichen Anfälle schlitzen und handhaben werde."
Bern, das so bereitwillig war, Freiburg fortwährendzu unterstützen, ertheilte ihm ohne Zurückhaltung seineRäthe, für deren Aufrichtigkeit das Geheimniß bürgte.Der geheime Rath von Freiburg, durch die Angriffe derPresse beunruhigt, und namentlich den Eindruck besor-gend, den sie auf die demokratischen Orte machen könnte,hatte den geheimen Rath von Bern gefragt, ob es nichtdienlich wäre, durch eine Rechtfertigungsschrift diese Kan-tone und die gesammte Eidgenossenschaft über die Recht-mäßigkeit ihrer Verfassung zu belehren:^«) Bern mißrietsteine solche Apologie. Einer boshaften Auslegung ausge-setzt, würde sie für die Regierung einen verdrießlichenSchriftenwechsel nach sich ziehen und den Schmähschriftenein Gewicht beilegen, das keine anonyme Schrift, besondersvon Seite eines souveränen Standes, verdiene.^)
Der Meinungükampf gegen die den republikanischenGrundsätzen zuwiderlaufenden Einrichtungen dauerte bisgegen Ende des Jahrs 1783 mit Lebhaftigkeit fort.
Die Eintracht war hergestellt zwischen den regierendenFamilien und denen, die sich ebenfalls zum Negieren be-rufen glaubten. Allein neu angenommene „Kleinbürger"und Unterthanen der alten Landschaft trachteten, durch diePresse, durch Schrift und Wort einen Geist der Unab-hängigkeit unter dem Volke auszubreiten, die Verfassung
285) G. R. voll Ver» an G. R. von Zürich , 28. Mal 1783. DieStellen zwischen den Anführungszeichen sind wörtlich ausgeschrieben.
286) G. N. von Freiburg an G. N. von Bern , 15. Mal 1783.
287) G N- von Bern an G. N. von Freiburg , 20. Mai 1783.
288) DaS Einzelne siehe in 8uils des Lroubies da krikmirg, vom16. bis 23. Dezember 1783. 8»isso, vol. 41Ü (7lo. 224); 8uitv,sie. lbid. vol. 417, 15, Januar 1784 und No. 7, 1, 1224.