Band 
Zweiter Theil.
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Versammlungen und Unterschriften sind überall verboten.Wir werden nie anerkennen, daß die GerichtSherren undVasallen eine besondere Corporation bilden."*") Baldnachher vertheidigt Bern sein Ansetzn bei Anlaß einesähnlichen Schrittes der vier guten Städte für Wiederer-haltung deö ehemaligen Salzpreises, "b) DaS Zahr zuvor,als Bern einen Dienstvertrag mit Sardinien wegen einesRegimentes abschließen sollte, hatten die nämlichen Städtenebst Lausanne nach Verabredung den Räthen gleichzeitigeine Bittschrift eingeschickt, in der man sie ersuchte, dieWaadt nicht zu vergessen. Dieser dreiste Schritt machteziemlich viel Aufsehen im Lande und bei der Regierung.„Er drang dem Eigennutze drei Compagnien ab, währendsowohl die Billigkeit, als der eigne Vortheil der herr-schenden Klasse eine weit großherzigere Berücksichtigungder Angehörigen anrieth, die, wenn eö zum ernsten Kampfekam, ihr Blut und Leben nicht weniger aufS Spiel setz-ten, als die regimentöfähigen Bürger der Hauptstadt,und denen deswegen daS bisher geübte AuSschließungS-system hart vorkommen mußte." So redet ein bernischerStaatsmann mit großer Unparteilichkeit, Berns Geschicht-schreiber, der Herr von Tillier.*^) Aber nach einemaugenblicklichen, durch die Einmuth fünf einflußreicherStädte abgedrungnen Zugeständnis schloß die Aristokratieihre Reihen fester und hielt von neuem gute Wache, umjeden Nebenbuhler ihres Ruhmes und ihrer Genüsse fernzu halten, der in einem Unterthanenlande geboren war,mochte er auch sonst aus berühmtem Hause abstammen.

277) Bern an alle Landvögte der Waadt , ln deren Voglelen e« Va-sallen giebt, 6. Mai 1738; Geheimbde« Mlssivenbuch.

278) Bern an die Landvögte von Moudon, Marge«, Dverdon und Nyon ,19. Dezember 1736. Geheimbde« M. B.

279) Von Tillier, 1S0.