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selbst zu beobachten. Am 21. Juli beschloß nämlich dergroße Rath, das Ansehen der Regierung kräftig zu ver-theidigen, und setzte den geheimen Rath und den Kriegs-rath sogleich in Thätigkeit. Der erstere erließ sofort einVerbot gegen die Feier ausländischer Ereignisse und setzte45,000 Frk. für ein Truppenaufgebot aus."b) Die Aus-hebung von acht auserlesenen waabtländischen Compagnienward beschlossen. Um sie nöthigenfalls zu unterstützen,zog man zweitausend zweihundert Mann aus den deutschenAemtern ausgehobene Truppen in ein Lager bei Bern zusammen. "^) Um die Mitte August brachen sieben Ba-taillone Infanterie und ein Dragonerregiment unvermu-thet gegen Peterlingen, von da gegen Moudon auf,"")während die waabtländischen Truppen ein Lager bei Per-rvy, eine halbe Stunde von Rolle, bezogen."') Die best-gesinnten Leute waren über die Stimmung der deutschenTruppen in Unruhe, welche begierig waren, gegen einVolk zu ziehen, das man ihnen als im vollen Aufruhrbegriffen geschildert hattet") Je weiter sie in das In-nere der Waadt vorrückten, einer desto strengern Manns-zucht wurden sie unterworfen, und desto größere Mäßi-gung ihnen zur Pflicht gemacht?") Doch wurden diewaabtländischen Patrioten deshalb nicht minder durch die-sen kriegerischen Ueberzug erbittert.
Gleichzeitig mit der Anordnung dieser Maßregeln er-nannte der große Rath eine außerordentliche Commissionvon vier Mitgliedern aus beiden Räthen, die mit demCharakter, nicht von Abgeordneten, sondern von Richternbekleidet wurden, mit dem Auftrage, an Ort und Stelle,
328> Protok. von, 28. Zull 1791. 3L9) Ibia. 15. August.
330) Ibick. 29. August, 5. September. 331) Ibiä. 13. August.
332) vs Noveröa, l.. 1, cd. 4.
333) Protok. de- G. N. 15. September.