Band 
Zweiter Theil.
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unsittlich; allein am Ende bezahlt es weniger als ein an-deres civilisirtes Land in Europa. "^) Schon vom finan-ziellen Standpunkt aus hatte dieses Gebiet unter einerweisen und rechtlichen Verwaltung das Hundertfache er-tragen und sich noch dazu bereichert. Besonders verderb-lich aber war die fortwährende Wirkung dieses verdorbe-nen Regimentes vom sittlichen Standpunkt aus. Regentenkonnten eine Stelle, die zum Voraus dem Meistbietendenzufiel, nicht als ein heiliges Amt antreten, noch als solchesverwalten. Wie hätten Gerechtigkeit und Menschlichkeit,die ihrer Wahl fremd blieben, sie bei Ausübung der er-kauften Gewalt leiten sollen? Wenn die Gesetzgeber undHäupter der Völker die Verheerungen sähen, welche dieWillkür, die Verachtung der Gesetze und Sittlichkeit, dasBeispiel der Bestechung, die aus Geldgierde entspringendeVerletzung der heiligsten Pflichten in den Herzen von Tau-senden anrichten, so würden sie ihr Angesicht verhüllenund vor der Barmherzigkeit Gottes niederfallen.

Der zweijährige Wechsel der meisten Landvögte ver-mehrte das eben geschilderte Uebel. Er hatte auch gleichschädliche Folgen für die Verwaltung. Dessen nicht zugedenken, daß eine stete Geldgier alle ihre Gedanken inAnspruch nahm, wie hätten sie Einrichtungen ins Lebenrufen oder befestigen können, die nur unter der Pflegeder Geduld, Beharrlichkeit und Zeit Wurzel schlagen undgedeihen? Oefter waren diese durch das Volk erwähltenBeamten Leute ohne Bildung, ohne Kenntniß der Gesetze,Justiz und Polizei, die, wenn sie sich kaum einige Kenntnisseüber das Land während ihrer kurzen Verwaltung erwor-ben hatten, ihre Stelle wieder einem eben so rohen Neu-

608) kev. Liicxvl. 109 und 110.

609) Sieh« Ebel, Gebirgsvölker, l, 11.