Band 
Zweiter Theil.
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684
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zurück.6") So sieht man auch, daß in den letzten zehnZähren andere Verbesserungsversuche entweder scheiterten,oder auf ein releronüum hinausliefen, oder, auch wennsie durchgeführt wurden, keine merklichen Folgen hatten.Schon früher (1778) hatten einige beimische Staatsmän-ner, deren Politik sich über den gewöhnlichen Schlendrianerhob, die Umbildung der gemeinen Herrschaften in zuge-wandte Orte angerathen, doch sollten sie den Kantoneneinen jährlichen Tribut entrichten und bei Appellationendie Entscheidung auf den Tagsatzungen suchen. Man durftenicht daran denken, ihnen völlige Unabhängigkeit zu ver-leihen; die unmittelbaren Unterthanen hätten dieselbe auchgefordert. Ungeachtet jener Einschränkungen kam diesepolitische Philanthropie einem freisinnigen Schriftsteller wieein Traum vor, der des Abbä St. Pierre würdig sei.^o)Die Regierung in den gemeinen Herrschaften war fürVerstand und Herz gleich nachtheilig. Die Unterthanenerhoben sich nicht einmal zum Begriff der Gleichheit in-nerhalb der Knechtschaft; durch die Launen des Feudal-Rechtes selbst wieder getheilt, huldigten sie, im Thurgau zum Beispiel, dem neuen Landvogt an zehn verschiedenenOrten auf ungleiche Weise. Die Grafschaft Sarganshatte dadurch, daß sie von Oestreich an die Eidgenossenkam, nur ihre Herren gewechselt, ohne ihre Lage zu ver-bessern. Mit Ausnahme der Städtchen Sargans undWallenstadt bezahlten ihre Einwohner als Leibeigene deSKlosters Pfeffers, oder deS Gerichtsherrn zu Greplang,oder des im Namen der Vlll alten Orte regierendenLandvogts, einem dieser drei Herren den Todtenfall, den

öl») Abscheid von Lauis, 1795, Beil.I.iU.5. Abscheid von LaniS, 1797?

619) Meyer, 295, 296.

620) Levnhard Meister im Schweiz . Museum, 18,6, S. 827.

621) Norrmann, III, 1921.