Band 
Dritter Theil.
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Noch zu einer schwereren Anklage gab Ochs damals Der-anlassung. Er hatte es sich zur Gewohnheit gemacht, diegeheimen Verhandlungen des Direktoriums einer Mengevon Personen mitzutheilen, welche gegen diese BehördeVortheil daraus zogen.'") Er war überwiesen und ge-ständig, im November des letzten Jahres Perrochel, dembevollmächtigten Minister der französischen Republik, einvertrautes diplomatisches Schreiben mitgetheilt und so dieStaatsgeheimnisse verrathen zu haben. Die Direktorenhatten sich begnügt, ihrem taktlosen Collegen einen Ver-weis zu ertheilen, und den Hergang in ein geheimes mit eilfSiegeln verschlossenes Protokoll niederzulegen.^) AlleinOchs machte sich diese Lehre nicht sonderlich zu Nutze.Die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit dem ebengestürzten Direktorium brandmarkte ihn als Vaterlands-verräther. Laharpe, durch Sieyes von diesem Verrath inKenntniß gesetzt, lud Oberlin und Dolder nebst den Mi-nistern des Innern und der Policei zu sich in sein Haus.Die Direktoren überschickten ihm eine Botschaft, durchwelche ihm eine halbe Stunde Zeit eingeräumt ward, umsein Entlassungsbegehren zu unterzeichnen. Zm Weige-rungsfälle würde das Direktorium am folgenden Tage denG. G. Räthen die Anklageakte vorlegen, von der man ihmeine Abschrift mittheilte. Das Strafgesetzbuch setzte dieTodesstrafe auf das Verbrechen, dessen man ihn anklagte.Ochs, äußerst aufgeregt, unterzeichnete nach kurzem Wi-derstände.^) Am folgenden Morgen reiste er nach Rolle,im Kanton Leman, ab. Seine politische Laufbahn wargeendigt: als Sklave der fremden Gunst führte diese

22) ziem. äs k°. L. 0s Is Ilarpe.

23) Geheimes Protokoll vom 20. November 1798 nebK dem SchreibenHaklers an Begos, Im helv- Archiv. Siehe Anhang.

24) Geheimes Protok. des Direkt. 25. Juni 17SS.