Band 
Erster Theil.
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Hierauf verlangte er von der Behörde Vorschriftenüber den Besuch der Schenken. Statt derselben führteman Trinkstuben unter der Aufsicht von Rathsgliedernein. Die Strafe der Hurer ward von drei auf sechsTage Gefängniß und sechszig Sols Buße erhöht. Aberan eben dem Tage, wo das Gesetz erlassen wurde, be-gaben sich vierzig Personen in verbrämten Beinkleidernund glänzenden Wämsern öffentlich in die Badstuben oderFrauenhauser, ohne daß sie bestraft worden wären ^).Einige Zeit nachher vergaß sich Peter Ameaulx vomRathe, vor einer Gesellschaft, die er bei sich zum Nacht-essen hatte, so weit, daß er Calvin einen schlechten Mannschalt und sieben Geistliche falscher Lehren^) beschuldigte.Zwei Pfarrer, die seine Gäste waren, widersprachen ihmnicht "). Kaum hatte es aber Calvin vernommen, soversammelte er das Consistorium und erklärte, er werdedie Kanzel nicht mehr betreten, bis diese Gotteslästerungvergolten sei. Oeffentlich, wie die Anklage gewesen, sollteauch die Genugthuung sein. Calvin wollte es, und mangehorchte. Zu St. Gervais ward eine Richtstatt erbaut,wo Ameaulx, nachdem man ihn in bloßem Hemde, mitentblößtem Haupte und eine brennende Fackel in der Hand,durch die Stadt geführt hatte, knieend sein Urtheil anhören

priiner I» cvKilalion ; wais eux batlent I'sir cl'iiii son oonlns stIon! ainbajzes au louräu pol pour taire rörsr, eiubatiouinantle monäe 6s tolies , äisant qu'it S8l un 8l.-kspril aneanüssantI'essenes 6es smss. e>s.» Sie predigten Gemeinschaft der Güterund der Frauen. — Ameaulr gehörte zu dieser Sekte, dessen Frau»rrovait pouvoir lairs pari 6e son corps au nwins s touzIss L6e!es.» kroses ü'^ineaulx.

38) Rathsproi.

40 » Lt un kicard,«

41) Prot. v. 27. Januar bis Ende März 1S46. Roset, V, 4, 5.

42) Maigret und De la Mar.

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