XXXVI
Zuschrift
Aus diesem dreytausendjahn'gen Schauspiel erhel-let eine große Lehre (gedenke derselben, o Vaterland):
Alles hat seine Zeit und Stelle in derWelt- Suche nicht, mehr zu seyn, sey aberauch nie weniger als zu deiner Zeit in dei-ner Stelle möglich ist.
So, meine Mitbürger, wenn die Zeit vorüber ist,wo unsere Vater vielleicht eine größere Republik stif-ten konnten, wird Euch niemand hindern, die bestezu haben; denn ihre Einrichtung beruhet auf EuremVerstand und Willen. Wenn die auswärtige StaakS-wirthschaft dem Schweizerischen Handel immer mehrHindernisse in den Weg legt, so kann Euch niemandhindern, Feldbau und Viehzucht aufs beste zu nutzen,durch Sitteneinfalt der Vermögensmittelmäßigkeit zuHülfe zu kommen, und wohl zu benutzen, was Fleißund Glück dem oder diesem zu Haus oder anderswo zu-wirft. Wenn die Schweiz in unverantwortlichem Schlum-mer ihrer selbst einst vergäße, und in der Noth freylichnicht Ihr die fallende Nation retten könntet, so kanneuch niemand hindern, Lob zu verdienen, wenn Ihr wasan Euch war, gethan, und für das Vaterland es we-der an Bereitschaft noch gutem Beyspiel fehlen lassen.Es ist nicht mehr die Zeit, und es ist nicht möglich inEurer Stelle größer oder viel reicher zu werben; daßaber in der Verwaltung wachsame Vaterweisheit, inder Bürgerschaft ein männlicher Geist und Betrieb zuallem nützlichen und rühmlichen herrsche; zu Stadt undLand jedermann hiezu ermuntert und begünstiget werde;jeder für sein Haus, aber auch für das Beste seiner gan-zen Zunft, und nicht nur für die Zunft, sondern für dasWohl der Stadt, und nicht nur für das was in denMauern ist, sondern für die ganze Republik, Stadt und