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I. Buch. Achtes Capitel.
Handwerker sollten weder dienstbar seyn, wie in Rom ,noch herrschen, wie bey den Acheniensern- Man findetin den Gesetz der Burgundionen Meldung von geschrie-benen Urkunden, von verschlossenen Thüren, vom Acker-bau mit Ochsen, von Fuhrwerken und andern Lachen,die bey ungesitteten Völkern selten sind 5"). Eine Geld-strafe setzen sie darauf, wenn einer einem Fremden Hausund Heerd versage, oder ihn zu einem Römer weise, undverordnen, den, welcher dieses thun würde, wenn erei» königlicher Knecht sey, zu stäupen §'). Sie verur-theilen jum Tod einen Knecht, welcher einem freie»Weibe die Haare abschnitte 5»): sie bestimme», wie vieldem Wahrsager ' ?) zu geben, um das gestohlene G»tanzuzeigen also heißen sie doch nicht unbillig in
ihrem eigenen Gesetz rr) Barbaren 5«). Ma„ sieht inihrer Verwaltung, mit welcher Mühe sie sich aus demwilden Stand der Vorältcrn cmpordrängten: lang vorden Franken r?) verboten sie die alte Gewohnheit, eine»
so) Pil. HZ (^dditam. I, til. 12 ), 29, 27, ^dditni». I, eil. >-Noch sind im Waliis Thäler ohne Schuft und Brot! III an-dern Gegenden bleibt alles offen Alich die Corsc» hatten Mühtsich an Thüren in gewöhnen (Götting. Anz. aus dem c«<"). 2» Croatien ist kein Fuhrwerk (Sehlözers Staatsanj.i> -r).
si) 't'ie. 38. 6olon„s ist hier Knecht auf einem gewisse» Gut,atksclie a I« fistle.
S 2 ) ^ddiesm. I. tit. s. Wie im Stadtrecht Jarostafs für NS-wvgorod viermal höher gebüßt wurde, wer dem andern Haareaus dem Bart raufte, als wer ihm einen Finger abschnitt(Schlöjcr, Kl- r„88. 6««eii.).
sr) v«kiu«; daher ist in England seine Kunst wiidic-alt.
Si) ^dditnm. I, til. 8; l,ex, t!l. 16 ,
ss l'ii. 17 . Ein den Römern fremdes Volk.
56) So nenne» die Perser sieh ohne Uebelsiand in dem von thut"
genannten Trauerspiel A e sch yl's; der Name hatte nichts be-schimpfendes. '
57) Erst im 'es,7^s. sss ist beschlossen: O« cbrcnc
clnud«. I.rx lpiain puponvrvm Ion,pure odservuliirnt, »ei»"crp« >>>>»,,»!>„> valeat, ipds per illam cccidit multorui» p--'