, Mord mit Geld auszusöhnen r 8): es waren bey ihnen so
l diele reiche Römer, daß ihr eigenes Leben durch diese
, Sitte in Gefahr kam; sonst erlaubten sie die Selbstra»
, He, nur großen Seelen ist sie kein Vergnügen. Wenn
, einer ein Mädchen entführte und eine sehr große Geld.
, büße nicht geben konnte, so durften die beleidigten Ael.
§ kern ihren Willen an ihm thun, wie Fulbert an dem
, Geliebten ,der Heloise es). Wenn ein freyes Mädchen
e sinem Knecht beywohnte, so mußten beyde, und sie (wie
, Ein alten Rom 6°)) durch ihre eigenen Aeltern «,) ster«
, ben. Zeugen bewiesen ihre Glaubwürdigkeit in redlichem
s Ziveykampf; wenn einer überwunden wurde, so mußten
l olle, welche gezeuget halten, wie er, eine große Summe
, Geldes bezahlen 6-). Wenn man liest, wie einer, der
, Einen Hund gestohlen, demselben in der Versammlung
, bes Volks den Hintern küssen mußte so jst sein
. Geisel, daß diesen Gesetzgebern ein Gefühl persönlicher
, Mürbe fehlte, welches bey den Alten Haupkgeheimniß
b" Gesetzgebung war. Die Weiber, wie bey vielenMilden «4), wurden den Aeltern abgekauft «r). Die' bvn jhrx„ Männern liefen, erstickte man in morastigen
r-«-,, (Als mehr Geld im Umlauf kam, wurden der Mord-thaten mehr'). Im Gesetz der Alemannen wird cowpo-«och I. I. «as erlaubt.
5°) 7,t. 2.
rie. .2.
l.. XXXIX, o. >8.
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^ilililam. I, lit. >0. ^«ltlitsm. II: 8i «ccepwrl m in-»olsre (einen Falken stehlen) pi-se«,i»,5<:rN, kex u»cia» c»>»>s
«cccptor ipsi ,upr« lexiones eomeäal. Aus den aäiliwmcnti«,^Kenn sie nicht Sammlungen alter Herkommen, sondern cigenr-k'che Zusätze wären, sollte man von Vervollkommnung der Sit«ke» dieses Volks nicht viel gutes folgern-) Selbst „och im Gouvernement Moscow .
^xori, prclmm g"oä ;>rs lila «lau»» lueril; 7/», >4,
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