Buch 
1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
Entstehung
Seite
115
JPEG-Download
 

Geschichte der Schweiz . ,,5

, Mord mit Geld auszusöhnen r 8): es waren bey ihnen so

l diele reiche Römer, daß ihr eigenes Leben durch diese

, Sitte in Gefahr kam; sonst erlaubten sie die Selbstra»

, He, nur großen Seelen ist sie kein Vergnügen. Wenn

, einer ein Mädchen entführte und eine sehr große Geld.

, büße nicht geben konnte, so durften die beleidigten Ael.

§ kern ihren Willen an ihm thun, wie Fulbert an dem

, Geliebten ,der Heloise es). Wenn ein freyes Mädchen

e sinem Knecht beywohnte, so mußten beyde, und sie (wie

, Ein alten Rom 6°)) durch ihre eigenen Aeltern «,) ster«

, ben. Zeugen bewiesen ihre Glaubwürdigkeit in redlichem

s Ziveykampf; wenn einer überwunden wurde, so mußten

l olle, welche gezeuget halten, wie er, eine große Summe

, Geldes bezahlen 6-). Wenn man liest, wie einer, der

, Einen Hund gestohlen, demselben in der Versammlung

, bes Volks den Hintern küssen mußte so jst sein

. Geisel, daß diesen Gesetzgebern ein Gefühl persönlicher

, Mürbe fehlte, welches bey den Alten Haupkgeheimniß

b" Gesetzgebung war. Die Weiber, wie bey vielenMilden «4), wurden den Aeltern abgekauft «r). Die' bvn jhrx Männern liefen, erstickte man in morastigen

r-«-,, (Als mehr Geld im Umlauf kam, wurden der Mord-thaten mehr'). Im Gesetz der Alemannen wird cowpo-«och I. I. «as erlaubt.

5°) 7,t. 2.

rie. .2.

l.. XXXIX, o. >8.

'kit. ZS,

rn.«. '

^ilililam. I, lit. >0. ^«ltlitsm. II: 8i «ccepwrl m in-»olsre (einen Falken stehlen) pi-se«,i»,5<:rN, kex u»cia» c»>»>s

«cccptor ipsi ,upr« lexiones eomeäal. Aus den aäiliwmcnti«,^Kenn sie nicht Sammlungen alter Herkommen, sondern cigenr-k'che Zusätze wären, sollte man von Vervollkommnung der Sit«ke» dieses Volks nicht viel gutes folgern-) Selbstoch im Gouvernement Moscow .

^xori, prclmm g" ;>rs lila «lau»» lueril; 7/», >4,

H-