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seines Inhaltes entleeren konnte. Die wichtigste wäre dannwohl die gewesen, ob man im Hinblick auf Polen und dieeigene Vergangenheit bei dem moclus der Wählbarkeit fernerstehen bleiben, oder nach der Analogie Frankreichs und Eng-lands die Erblichkeit der höchsten Würde begründen wolle, umden deutschen Verhältnissen mehr Einheit und Festigkeit zu geben.
Dem allen steht der zweite Separatartikel in keiner Weiseentgegen. Man mußte auf alle Fälle gerüstet sein, und sichdaher auch schon im Voraus über die Bedingungen einerkünftigen Wahlcapitulation zu verständigen suchen. Diesewar, wenn man das Kaiserthum nicht aufhob, mindestens ein-mal noch nothwendig; denn auch ein erster erblicher Kaiserhätte gewählt werden müssen. Und überdies hatte Friedrichdabei augenscheinlich nur solche Bestimmungen im Sinn, die,wie namentlich die geforderte Bekräftigung des Teschener Frie-dens, zum Nachtheile Oesterreichs und zum Vortheile Preußensgereichen mußten; so daß die Wahlcapitulation ihrer auchdann nicht entbehren konnte, ja vielmehr dann erst rechtnicht, wenn es galt, die Kaiserwürde dadurch an Preußenselbst zu bringen. Jegliche solidarische Verbürgung des Reiches,den Bestrebungen Oesterreichs gegenüber, konnte nur in hohemMaße erwünscht sein.
Friedrich bezweckte keine Vergrößerung Preußens aufKosten Deutschlands , keine Verdrängung der Fürsten aus ihrenangestammten Ländern. Der Bund selbst schnitt jeden Weggewaltthätiger Aneignung, jede Aussicht auf Eroberung fürdie Dauer ab; denn er verbürgte vielmehr jedem Staateseinen dermaligen Besitzstand, und hielt nur das Recht derHaus-, Familien- und Successions-Verträge aufrecht. Esist also wahr, was Dohm sagt: Durch diesen Bund habeFriedrich „sich und seinen Nachkommen es erschwert, Unrechtzu übeiw)." Und eben deshalb, sahen wir, fand das Drei-sürstenbündniß in dem specifischen Preußenthum seinen ent-schiedensten und bittersten Gegner.
-) Dohm 3. 117.
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