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Ueber die griechische Tragödie / von Dr. J. Frei
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wagtest doch, zu übertreten das Gesetz!"Nicht war es Zeus ,der solches mir gebieten ließ. Ich dachte, dein Gebot sei nichtso hehr, daß du, ein Mensch, das ungeschriebene, stetige Gesetzder Götter gar zu nicht zu machen mächtig seist. Nicht heutund gestern etwa, das lebt ewiglich, und niemand weiß, seitwann es ist geoffenbart. Wol wußt' ich, daß ich sterbenmuß; wie sollt' ich nicht? Es ist ein solches Schicksal keineQual für mich. Doch hätt' ich es geduldet, daß der todte Leibdes Kindes meiner Mutter unbestattet blieb' wol müßtedas mich quälen!" Daß diese Rechtfertigung in KreonsAugen keine Geltung haben kann, ist gemäß seinen oben ausge-sprochenen Grundsätzen erklärlich. Der Staat und sein Gesetzmüssen vor allem sicher und fest stehen.Die Uebertreterin desGesetzes sterbe!" Da eilt Jsmcne her aus dem Palaste, inSorge und Angst um ihre Schwester. Von Kreon angefahren,ihre Mitschuld zu gestehen, erklärt sie, die ganz Unschuldige,sich als Gehülfin der verbotenen That; sie will ihrer SchwesterLoos theilen. Doch diese weist sie zurück:Du wähltest dirzu leben, ich zu sterben mir!" Jsmene's Flehen zu Kreonum Schonung der Schwester, der Tochter seiner eigenen Schwe-ster, der Braut seines Sohnes, ist erfolglos. Fest steht derSpruch: sie sterbe, lebendig eingemauert in die Gruft! Diebeiden Schwestern werden abgeführt. In dem Gesänge, dernun folgt beklagt der Chor, durch das über das königliche Hausneuerdings heranziehende Unheil geängstigt, den Fluch, der aufdem Fürstenhause lastet; Verblendung hat diesen Fluch überdas Haus gebracht, und von Geschlecht zu Geschlecht pflanzter sich fort, genährt durch neue Verblendung.

Sehr ansprechend ist die nun folgende Unterredung Hämons,des Sohnes Kreons, dem Autigone verlobt ist, mit seinem Va-ter. Der Vater setzt dem Sohne die Gründe seines Verfahrensaus einander, deren Summe ist: Ungehorsam ist ein Uebel, dasden Staat in seinen Grundfesten erschüttert. Der Sohn kannund will nicht behaupten, daß des Vaters Wort unwahr sei;er will ihm nur mittheilen, wie er vernommen, daß das Volk