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wir daher das Theater und unterhalten wir uns noch ein we-nig über das Gesehene. Da ist es vor Allen Antigone, dieunser Interesse in Anspruch genommen hat. Der Mutter, derSchwester schwere, aber theure Liebespflicht ist es, den Gestor-benen zur Bestattung zu rüsten, für diese zu sorgen und anseinem Grabe die üblichen Spenden, Todtenopfer, zu bringen.Nur der Leichnam des Verbrechers wird unbestattet hingewor-fen, daß die Vogel und die Thiere ihn zerfleischen und seineSeele ruhelos umherirre. Dieses Schicksal sollte den Brudertreffen. Die Schwesterliebe läßt sich ihr Recht an dem Todtennicht nehmen: das kann kein Staat verbieten, daß die Schwe-ster den Bruder bestatte; und verbietet er es doch: das göttlicheGesetz der Liebe gebietet die Bestattung; und dieß Gesetz ist einhöheres Gesetz. Ihrer Schwester Jsmcne theilt sie ihren Ent-schluß mit; doch Jsmenes Charakter ist ein anderer. Sie isteine liebevolle Schwester, wie Antigone; es schmerzt sie tiefdas Verbot; aber sie sieht nur die Nothwendigkeit, sich demGesetz des Herrschers zu fügen: dem Staate zu trotzen hältsie für unmöglich dem schwachen Weibe. Wie es ihr nicht ge-lingt, der Schwester Entschluß zu brechen, faßt sie eine namen-lose Angst; und nach der Entdeckung will sie mit der Schwestersterben. Wie schön hat der Dichter durch diese edle, liebevolle,aber mehr natürlich einfache Schwester, die nur thut, wozu je-des andere Weib auch fähig ist, die über dem Gewöhnlichenstehende, ideale Größe der Hauptperson hervorgehoben! Js-menc ist die echte, zarte, edle Weiblichkeit; Antigone die Heroin,die ihren großherzigen, männlichen Entschluß, einmal gefaßt,ohne einen Augenblick zu wanken durchführt, die That offen ein-gesteht, und, wenn auch klagend, doch nicht gebrochen zumTode geht! —
Vergleichen wir den Kreon, den Vertreter des Staatesund seiner Gesetze. Er ist in seinem Rechte, wenn er demjeni-gen, der mit Feuer und Schwert gegen Theben anstürmte, dieBestattung verweigert; er ist in seinem Rechte, wenn er Strafeaussetzt demjenigen, der diesem seinem Verbot zuwiderhandelt;