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liehe Mittheilung der Vermittlungsakte, wie sie am 30.Pluviose Jahr XI (19. Februar 1803) von Napoleon Bo-naparte beschlossen war, als ersten Consul der französischen,Präsident der italienischen Republik, der nunmehr auchden Titel eines Vermittlers der schweizerischen Eidgenos-senschaft annahm. Der Senat verordnete die Bekannt-machung dieser Akte und lud alle Bürger Helvetiens ein,sie anzuerkennen und zu befolgen. Die Schlußrede desLandammanns Dolder war eine Huldigung gegen Frank-reich und ein Zoll der Dankbarkeit gegen den ersten Consul.
Die drei Abgeordneten des Senates an der Consultazu Paris erschienen am 7. März vor dem Vollziehungs-rathe und statteten ihm einen kurzen Bericht über ihreSendung ab. Am folgenden Tage erledigte der Vollzie-hungsrath alle seine Geschäfte und beschloß, seine Sitzungenzu beendigen und dem neuen Landammann der Schweiz davon Anzeige zu machen. Am 10. März wurden alleWachen verdoppelt, und zahlreiche französische Streif-wachen durchzogen in allen Richtungen die Stadt, welchenoch Tags vorher die Hauptstadt Helvetiens gewesen war.Um Mittag, genau fünf Zahre nachdem der erste Frei-heitsbaum unter dem Spiel der französischen Musik vordem Rathhause zu Bern errichtet worden war, mußtenunter dem Schutz der französischen Bajonnette die helve-tischen Farben der roth und schwarzen von dem weißeneidgenössischen Kreuze durchzogenen Fahne weichen.")
Die französischen Truppen wurden zurückgezogen; baldfühlte die ganze Schweiz die Wirkung der Worte, womitder erste Consul die Vermittlungsakte beschlossen hatte:„Wir gewährleisten die Bundesverfassung und die Ver-fassung jedes Kantons gegen die Feinde der Ruhe Hel-
45) Von Tillier, 111, 409-414.