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ziehung gehindert worden. 2n Freiburg, Solothurn undden kleinen Kantonen ist das Noviziat wieder eröffnet wor-den; im Kanton Basel die Verheirathung mit katholischenWeibspersonen von neuem untersagt, die unehelichen Kinderwieder aller bürgerlichen Rechte beraubt und die Gewerbs-monopolien wieder zum Theil hergestellt. 2n Bern sindalle Gewerbsbewilligungen der helvetischen Regierung auf-gehoben. Täglich geschehen Eingriffe in die Mediationsaktedurch Einrichtung von Einfuhrzöllen von Kanton zu Kan-ton und auf Produkte anderer Kantone gelegt"'^).
2m 2ahre 1802 waren in Folge einer Proklamationdes ersten Consuls den Privatpersonen der ausgestandenenKantone die Waffen abgenommen und im Kanton Waadt aufbewahrt worden. Die Tagsatzung befahl die Zurückgabederselben. Da diese Anfangs wegen der Anhäufung undder Unordnung nicht mit Regelmäßigkeit vor sich gehenkonnte, so machte Ney den Kanton für die vollständige Zu-rückgabe binnen zehn Tagen verantwortlich. Diese wurde einAkt der Versöhnung zwischen vorher gereizten Kantonen^).
Die freundschaftlichen Verhältnisse der Eidgenos-senschaft mit Frankreich bewogen letzteres nicht, seinefinanziellen Verpflichtungen gegen die Schweiz zu erfüllen.Es bezahlte nur einen Theil der Lurch seine Armeen ge-machten Schulden und blieb die Summe von 1,724,322Franken schuldigt).
Hatte man sich bisdahin mit außerordentlichen und einst-weiligen Sendungen begnügt, so ernannte nunmehr dieTagsatzung einen Ministerresidenten in Paris , ConstantinMaiüardoz. Seine Unterhandlungen betrafen vorzüglich
47) Leben und Briefwechsel von Alb. Rengger, II, 99, 100.
48) vs SsiKnem, II, 223, 224.
49) Malllardoz an d'Affry, 9. Juli 1803, v. Tillier, I, 75.