Band 
Fünfter Theil.
Seite
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Der Schultheiß von Mülinen, der nebst einem andern Mit-glied der Regierung an die drei Monarchen abgeordnet war,fand auf seinem Wege die Stimmung der Schweiz gegenBern in hohem Grade gereizt und überzeugte sich bald, daß dieWaadt für seine ehemaligen Herrscher unwiderbringlich ver-loren sei. Der Kaiser von Oestreich weigerte sich, die Ge-sandtschaft eines einzelnen Kantons anzunehmen. Von demKönig von Preußen wurden die bernischen Abgeordnetengütig, von dem Kaiser Alexander strenge empfangen. MitHeftigkeit hielt er ihnen die aristokratischen Grundsätze ihrerRegierung vor, ermähnte sie zur Verzichtleistung auf Aar-gau und Waadt und zu unverzüglicher Beschickung der Tag-satzung von Zürich ").

Bern , das über eine solche Sprache bestürzt sein mußte,faßte bald wieder Muth, als es andere aristokratische Kan-tone seine Bahn einschlagen sah. Zn Solothurn hattesich unter den von den öffentlichen Geschäften ausgeschlosse-nen , ehemals regierenden Familien ein Wiederherstellungs-verein gebildet und war sowohl mit Senft von Pilsach alsmit Wiederherstellungsfreunden anderer Kantone in nähereVerbindung getreten. Am 10. Januar sollte der vermitt-lungsmäßige Große Rath zUr Genehmigung der Ueberein-kunft vom 29. December zusammenkommen. Der Wieder-herstellungsverein beschloß, ihm vorzukommen, und veran-staltete also eine Versammlung der noch lebenden Gliederder der helvetischen Revolution vorangegangenen Regierungin der Nacht vom 8. auf den 9. Januar auf dem Rath-hause. Diese erklärte sich sogleich für die rechtmäßige Re-gierung der Stadt und Republik Solothurn , erließ eineProklamation, in der ste von entrissenen Rechten und von

II) Von Tilller, I, 31—34; siehe auch Ateranders Antwort an dteaargauische Gesandtschaft, 6s ltoveres, Llem. IV, 252, 253.