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für dasselbe wurden in die engen Grenzen des eigenen Kan-tons eingeschlossen; worin sich aber die ganze Armseligkeit anden Tag legte, war, daß man immer die Augen auf dasAusland heftete, immer von fremder Vermittlung daS Heilerwartete, immer fremde Hände nöthig waren, um denBau der Eidgenossenschaft aufzuführen und die Leidenschaftzu verhindern, ihn wieder niederzureißen. Die Bevoll-mächtigten von Oestreich und Rußland mochten lange dieSchweiz „in ihren Berathungen unabhängig und in ihremWillen frei erklärt haben« ^), sie selbst giengen jeden Augen-blick von diesem Grundsätze ab. Kaum war der Bundes-entwurf abgefaßt, so begehrten sie vor den weiter« Be-rathungen der Versammlung Mittheilung desselben ^). Siebrachten dann sogleich ihre Bemerkungen vor und gaben ihreBegehren in Bezug auf die neue Fassung desselben zu erken-nen^). Die eidgenössische Versammlung aber trug ihrenWünschen mit unbedingter Gefälligkeit Rechnung. Dienämlichen Diplomaten, welche versicherten, daß ihre Mo-narchen sich nicht in die innere Einrichtung der Kantonemischen würden, unterstützten die von Reinhard der Regie-rung von Luzern gegebenen Rathschläge und hoben hervor,wie unmöglich eS sei, die aus der Vermittlung hervorgegan-genen Kantonsversassungen fernerhin beizubehalten. Siebegnügten sich nicht, Graubünden dringend einzuladen, dieeidgenössische Versammlung zu beschicken, sondern bezeichne-ten sogar einen der zu ernennenden Abgeordneten ^). Nur
32) Note von Lebzeltern und Capodistrias, vom 1. Jan. 1814. SieheLebzeltern an Reinhard, Lg. Dec. 1813; oben 273.
33) Lebzeltern an Reinhard, 4. Febr. 1814.
34) Bemerkungen von Lebzeltern und Capodistrias über den BundeSent-wurf, 6. Febr. 1814.
35) Lebzeltern und Capodistrias an die Häupter gemeiner drei Bünde,2». Jan. 1814.
Bd. XV.
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