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begierig^). Das Land war gespalten und die Landsge-meinde so stürmisch, daß das Tragen der Waffen in dieserVersammlung, in welcher die Waffe sonst das Sinnbild derEhre und der Bürgerrechte ist, untersagt werden mußte ^).Engelberg unterschied sich durch seine versöhnlichere Gesin-nung von dem übrigen Nidwalden : „Wir bleiben bei demSchweizer -Bunde und sind bereit, unser Contingent mit demvon Obwalden zu vereinigen." Zu diesem Ende wurde am8. und 9. Juli eine Uebereinkunft zwischen beiden Landes-theilen abgeschlossen. So sprachen, so handelten als ächteEidgenossen die Männer des ehemals fürstlichen Hochthalesam Fuße des Titlis, dieses allein unabsetzbaren Herrschersdieser Berge.
Am 28. Juni zeigte die diplomatische Commission Nid-walden an, daß die Tagsatzung am 17. Juli über die Ver-theilung der 500,000 Franken, welche der Wiener Congreßden alten demokratischen Kantonen auf Kosten der neuenKantone angewiesen hatte, verfügen werde; daß, wenn esnicht vor diesem Zeitpunkte dem Bunde beitrete, sein An-theil an jener Summe unter Obwalden und Engelberg vertheilt würde, letztere vereinigt aus der Tagsatzung als derganze Kanton sofort anerkannt würden und Nidwalden auf
23) Nidwalden an die Tagsatzung, 5. Juni 1815; Abschied der Tag-satzung vom 19. Juni.
21) Der Landraih berathschlagte bei diesem Erlaß darüber, ob die InNidwalden ansäßigen Obwaldner zum Stimmen in der Landsge-meinde zugelassen werden sollten, und man entschied dafür, mit derBedingung, daß sie in ihrer eigene» Haushaltung seien und vonden alten Familien abstammen. Landrath-Protokoll, 27. April.Die Protokolle des Jahres 1815 waren, man weiß nicht wie, ausdem Archiv weggenommen worden. Mehrere Jahre später wurdensie eines Abends in das Haus des Pfarrers von Stanz geworfenund hierauf dem Archiv zurückgegeben, wo wir sie zu Rathe ge-zogen haben.