Band 
Fünfter Theil.
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gende Ungleichheit eingeführt hatte, nach einer billigern undrepublikanischem Grundlage. — Ein einziger Kanton,Basel , stellte für die Landschaft die Sittengerichte wieder her,welche zwar nicht zu weltlichen Strafen, wohl aber zurExkommunikation befugt waren.

Die Kirche der westlichen Schweiz hätte jenes todähn-lichen Friedens genossen, den man unter der Herrschaft desFatalismus kostet, wenn nicht die Erscheinung von Sektenvon Zeit zu Zeit die Galle der Pastoren aufgeregt und denZorn der Regierungen entflammt hätte. Keine fühlte sichdadurch mehr beunruhigt, als diejenige, welche sich mit denSektirern am meisten beschäftigte, die bernifche. Zmmerzwischen der Furcht, schwach zu erscheinen, und der Furcht,Märtyrer zu machen, hin und her getrieben, spähte sie die-selben unaufhörlich aus und stellte ihnen nach. Wie vieleMühe und Beschwerden hatte sie, um die Antonianer, An-hänger Anton Unternährers aus dem Entlebuch, welcherSchreiner, Barometerfabrikant, herumziehender Krämer,Geisterbanner, Quacksalber und zu allem hinzu auch Theologewar, und der seine ganze Bedeutung der Verfolgung ver-dankte, dem von ihr festgesetzten religiösen Niveau anzupassen.Nach langen und unnützen Versuchen legte der Staatsrath die-ses Resultat in einen Bericht und in sein Protokoll nieder: „Esist sehr schwierig, dem Unwesen der Sektirer auf energischeWeise Einhalt zu thun, ohne auf die Klippen zu stoßen, andenen die Anstrengnngen so vieler Regierungen gegen die

politische oder religiöse Schwärmerei gescheitert sind.

Die Verfolgungen religiöser Sekten haben zu allen Zeiten be-wiesen , daß man den Leuten Gut und Leben, nicht aber ihrenGlauben rauben kann und daß der Reiz des Märtyrerthumssich wie die Flamme einer Feuersbrunst verbreitet" "). Allein

14) Manual des Staatsraths vom 9. Juni 1806.