Band 
Fünfter Theil.
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Das was die Sicherheit der Republik gegen die fremdenHeere ausmacht, sichert gleicherweise ihre Ruhe im Innern.Den Staatsmännern, welche, erschreckt" durch das Bildder Unruhen, dieselbe fragen, worin sie ihnen ein Gegen-gewicht bieten könne, antwortet sie: in der sittlichen Kraft.Diese Kraft gewährt in der That auch den größten Staatendie festeste Haltung, und die Geschichte zeigt uns solche,welche die Schwere eines bloß materiellen Gegengewichts inden Abgrund hinabzieht.

Wir haben bisher von der Pflicht der Schweiz gegen sichselbst gesprochen. ES giebt aber für sie auch Pflichten, diesich aus ihrer Stellung in der europäischen Gesellschaft er-geben. Zeder Nation, wie jedem Menschen legt die Vor-sehung die Verpflichtung auf, an der eigenen gesellschaft-lichen und sittlichen Vervollkommnung zu arbeiten und zurVervollkommnung der Andern beizutragen. Die Art, wieein jeder diese allgemeine Pflicht zu erfüllen hat, wirddurch die Umstände bestimmt und begründet feine besondereAufgabe in dem brüderlichen und fortschreitenden Werkeder Civilisation. Zm Mittelpunkte Europas , unter denStaaten, die etwelchen Einfluß ausüben können, einzig inihrer Art, hat die Schweiz von der providentiellen Machtder Verhältnisse die Aufgabe erhalten, das republikanischeund demokratische Prinzip in den Augen aller achtungswerthzu machen. Die Republik ist eine der Formen der Gesell-schaft ; sie ist für einige Völker das Resultat der Natur undder Ereignisse; sie ist für sie eine Nothwendigkeit, wie fürdie andern die Monarchie. Die Republik kann in mancherHinsicht all eine Verbesserung des gesellschaftlichen Zustandesbetrachtet werden, wenn dasjenige ihr Prinzip ist, welchesMontesquieu ihr anweist. Durch die Tugend des Menschenund des Bürgers die Republik achten zu machen, ist also fürdie Republikaner eine Pflicht gegen die menschliche Gesellschaft.