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Handel und Industrie des Kantons Glarus : geschichtlich dargestellt / Adolf Jenny-Trümpy
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> T etto-Preise per Dutzend.

1829

1835/6

1843/4

1849/50

8/4 Lapis glatte Rotboden ....

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_

3.35

3.15

9/4 i! u „ ... .

—

—

4.40

4.20

10/4 „ „ . . . .

—

—

6.—

5.20

8/4 „ Grosbleu.

9/4 „

—

—

3.45

_

—

—

4.50

—

7/4 Doppelblaue 2seitige ....

—

3.05

2.10

2.—

8/4 „ „ ....

—

4.10

2.55

2.40

7/4 Alte Bandanos (Dkl. Indigoblau mitzweiseitig Weiss und Tafelgelb .

3.—

2.—

1.55

8/4 Alte Bandanos (Dkl. Indigoblau mitzweiseitig Weiss und Tafelgelb)

3.56

2.45

2.35

8/4 Ambra (Dkl. Indigoblau mit Aecht-Cbromgelb u. Cbromorange, einseitige)

3.56

2.50

7/4 Weissboden Mignonettes

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—

1.35

7/4 Königsblaue (Dampfblaue) mit Weissund Schwarz.

1.20

7/4 Kaliblaue (gefärbte) mit Weiss .

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—

1.35

7/4 „ m. Mineralgelb u. Mineralorange

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1.40

Farbiges Wollgarn für Fransen kostete perZürcher Pfund.

—

2.06

1.45

1.43

Um nach obigen Tabellen auf die wirklichen Verkaufspreisezu kommen, müssen selbstverständlich, wie schon S. 310 erörtert,die üblichen Zuschläge gemacht werden für den Gewinn des Fabri-kanten oder Händlers, für Zins verlust durch den Zahlungstermin,für Sconto (meistens 0—4 °/ 0 , inkl. Agio auch wohl bis 12%),eventuell für Verkaufsprovision der Depositäre oder Agenten,sowie endlich für Fracht; letztere schätzte man beispielsweise inden 1830er Jahren für Livorno auf 3% vom Wert der Ware.

Nimmt man sich die Mühe, obige Nettopreise per Dutzendauf die Länge eines Stückes umzurechnen und den Wert desRohtuches gemäss S. 271 u. ff. abzuziehen, so erhält man dieFabrikationskosten für Druckerei und Färberei etc. per Stück in-klusive Kapitalzins; da uns jedoch speziell für die Berechnungs-weise der Fabrikationskosten auch direkte Quellen zur Verfügungstehen, lassen wir hiemit noch einige Auszüge von solchenfolgen: