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Handel und Industrie des Kantons Glarus : geschichtlich dargestellt / Adolf Jenny-Trümpy
Entstehung
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479
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Eidgenossenschaft den Vorzug zu geben. Ein erster gewalt-samer Versuch im Jahr 1831 misslang; nach dem zweideutigenVerhalten der Neuenburger Regierung während des Sonderbunds-krieges und nach Ausbruch der Februar-Revolution stiegen die„Montagnards“ am 1. März 1848 neuerdings zur Hauptstadt hin-unter um die Republik zu proklamieren. Die für die Schweiz günstigen politischen Konstellationen ermöglichten es, dass diedamit geschaffene Thatsache durch eine 1856 versuchte Gegen-revolution nicht mehr umgestossen werden konnte und dass imfolgenden Jahre der förmliche Verzicht von Seite der preussischenKrone ausgesprochen wurde. 1 )

Wie schon S. 127 angedeutet, wollen wir auch von der Ent-wicklung der zürcherischen Zeugdruckerei im XIX. Jahrhundertnoch ein gedrängtes Bild geben. Die durch die Revolution herbei-geführte Freiheit des Handels und der Fabrikation liess auf demLande eine ganze Anzahl von Färbereien und Druckereien ent-stehen; viele derselben waren freilich von so bescheidenem Um-fange, dass sie nicht eigentlich den Kamen von Fabriken verdienten.

Aus G. Meyer v. Knonau’s „Gemälde des Kantons Zürich “<2. Aufl., 1844) geben wir folgende statistische Angaben wieder:

„Von dem Aufschwünge der Baumwollenmanufakturen zeugten imJahr 1827 auch 19 Druckereien. Auf jedem ihrer 360 Tische wurde täg-lich ein Stück von 22'/j Stab gedruckt, also jährlich über 100,000 Stücke..Sie beschäftigten 1080 Erwachsene und Minderjährige. Hiezu kamen noch9 Türkischrot-Färbereien, die nicht nur für die inländischen Druckereien,•sondern auch für die benachbarten Kantone und das Ausland arbeiteten.Jetzt (1840/42?) zählt man 17 Kattundruckereien mit 500 Tischen und

0 Was den Verkehr der Schweiz mit dem deutschen Zollverein an-belangt, so möge hier noch angeführt werden, dass 1846 u. A. in der wich-tigen Position „Baumwollgarne“ eine empfindliche Erhöhung der ursprüng-lichen Zollsätze eintrat; rohe Baumwollgarne aller Art hatten bisher 2 Thlr.(= 6 jetzige deutsche Mark), gefärbte 6 Thlr. per Zollzentner ä 50 Kilos be-zahlt; nun legte man auf ein- und zweidrähtige 3 Thlr., auf ungebleichtemehrdrähtige und auf gefärbte Garne 8 Thlr.; erst in dem Handelsverträgezwischen Preussen und Frankreich ging man wieder auf die frühem Ansätzezurück.