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Zu Tab. I. (S. 658). Hier und auf Tab. III sind die sehr grossenZiffern bemerkenswert, mit welchen die schweizerische Stickereiin Bezug auf Arbeiterzahl und produzierte Werte aufmarschiert.
Zu Tab. II. (S. 659). Trotz dem allmäligen, nicht unbedeuten-den Rückgang, von welchem die Spindelzahl (gemäss Tab. V lit.A, B u. C, verglichen mit S. 654) betroffen wurde, hat die Mengeder eingeführten und versponnenen Baumwolle von 1872 bis1880 erheblich zugenommen und auch seither noch eine etwelcheSteigerung erfahren. Dass dies möglich war, beruht im Wesent-lichen auf der seit 1865/70 fortgesetzt gesteigerten Leistungs-fähigkeit der Maschinen pro Spindel, wie dies aus der Tabelle vonS. 555 mit aller Deutlichkeit hervorgeht. Daneben spielte auchder durch veränderte Zollverhältnisse bedingte teilweise Ueber-gang der Feinspinnerei auf gröbere Nummern eine gewisse Rolle.Eine Ausnahmestellung behauptet der in Tabelle II nicht aufge-geführte Jahrgang 1883, indem derselbe die vor- und nachher niemehr erreichte Einfuhr von 287179 M.-Ztr. Baumwolle (neben-V einer Wiederausfuhr von bloss 1862 M.-Ztr.) aufweist; die Ursache
dazu lag in der überreichlichen Ernte von 1882/3 in Amerika ,welche einen grossen Abschlag und daraufhin aussergewöhnlichumfangreiche Ankäufe in diesem Rohstoff im Gefolge hatte.
An dem Rückgang der Einfuhr an gebleichten und gefärbtenGeweben seit 1885 ist das Erstarken derjenigen Zweige der Schweiz .Weberei, Ausrüsterei und Färberei zu ersehen, welche für die imLande selbst Konsum habenden Weisswaren, uni-gefärbte Futter-stoffe u. dgl. arbeiten. Die andern Rubriken zeigen nur geringeSchwankungen; diejenige der rohen Gewebe lässt überhaupt keinebestimmten Schlüsse zu, da sie auch die lediglich auf dem Wegder „Admission temporaire“ eingehenden Tücher in sich begreift.Hauptsächlich um den Umfang der für die Yasmas-Druckerei undStickerei bestimmten englischen Rohgewebe festzustellen, wurden+ die Rohgewebe von 1885 an zollamtlich in verschiedene, in unserer
Tab. II nicht berücksichtigte Unterabteilungen zerlegt. Aus nach-j folgender Aufstellung geht hervor, dass die Einfuhr der leichten,
I für die Yasmas bestimmten „Midoubles“ und „Mousselines“ mit
dem gemäss S. 641 vom 1. Januar 1903 an in Kraft tretendenneuen Zolltarif grösstenteils aufhörte: