Band 
Erster Band. A - H.
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Chris tenverfolgungen.

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hochverrätherische Verbindungen einlassen.Dass dem so ist, erhellt u. A. aus derSchrift des Zeitgenossen Victor Vitensis ,dort ist zunächst im Allgemeinen der van-dalische Nationalhass gegen die Romanenbezeugt (1. V, c. 18: ,quos [seil, barbaros]quantiscunque muneribus foveris, quantis-cunque delinieris obsequiis, illi aliud nesciuntnisi invidere Romanis, et quantum ad eo-rum attinet voluntatem, semper cupiuntsplendorem et c/enus Romani nominis ob-nubilare nec ullum Romanorum omnino de-siderant vivere. Et ubi adhuc noscunturparcere subiectis, ad utendum servitiis illo-rum parcunt; nam nullum dilexerunt ali-quando Romanorum 1 ) ; und was die poli-tische Eifersucht der Vandalen betrifft, sokommen zwei Stellen desselben Autors inBetracht. Geiserich verurteilt den BischofFelix von Adrumet (in der Zeugitana) zumExil, weil er einen Mönch ,von jenseitsdes Meeres 1 , also wol einen Italiener, inseiner Wohnung aufgenommen hatte (Vict.Vit. 1. I, c. 7: Adrumetinae civitatis Feli-cem episcopum |novimus relegatum], ob hocquod suscepisset quendam loannem mona-chum transmarinum) , und ferner verlangtHunerich von den katholischen Bischöfendie eidliche Verpflichtung, mit den ,regio-nes transmarinae 1 keinen brieflichen Ver-kehr zu unterhalten (IV, c. 4). Ferner,die Zugehörigkeit resp. der Uebertritt zumArianismus gilt den Vandalenkönigen alsUnterpfand auch der politischen Ergeben-heit, daher verlangen Geisericli und En-nerich von solchen Romanen, die in ihreDienste treten wollen, ja sogar von solchenorthodoxen Römern, die ihnen schon mancheBeweise ihrer Treue gegeben haben, alsGarantie für die Dauer des gegenseitigenVertrauens die arianische Wiedertaufe (s.die Quellenbelege unten A, II 1 u. 2). Diegenannten Könige dulden in ihrer Umge-bung aus dem erwähnten Grunde nur Aria-ner; daher die wiederholte kategorischeAufforderung an katholische Palast-beamte, zur Religion der germanischen Her-ren überzutreten (vgl. V. V. [, c. 14; 11c. 7). Am meisten beargwöhnten die Van-dalen den orthodoxen Klerus und zumalden Episkopat, sowie den romanischen Adelund die einstigen grossen Grundbesitzer,und nicht mit Unrecht; denn beide Ständebesassen einerseits unter den Romanen dasmeiste Ansehen, der erstere wegen seinerhöhern Bildung und wegen der Vorteile,die ihm «aus der geschlossenen Organisationder katholischen Hierarchie überhaupt zuGute kamen, und dann hatten beide Ständeam meisten unter der tumultuarisehen Oe-cupation Africa’s zu leiden. Die Geistlich-keit wurde, wie alsbald des Nähern gezeigtwerden soll, ihrer Kirchen und der damit

verbundenen Einkünfte beraubt, und diegrossen Grundbesitzer und Senatoren wur-den zu Gunsten der königlichen Familie undder vandalischen Herren aus ihrem Eigen-thum verdrängt; ja sogar kleinere Grund-besitzer mussten auf ihre Ländereien Ver-zicht leisten; nur solche Felder, die sichzum Ackerbau nicht besonders eigneten,durften die Eigenthümer behalten, musstenaber für dieses zweifelhafte Recht uner-schwingliche Steuern bezahlen (vgl. Procop.De b. Vand. I, c. 5; Vita s. Fulg. Ruspens.c. I; Acta Sanct. Boll. I s. 1. lan. 32, Ve-net. 1734). Doch beschränkten sich diesegrausamen fiscalischen Massregeln im We-sentlichen auf die Zeugitana oder die Pro-consularprovinz, worin Carthago lag (vgl.V. V. I, c. 4; Vit. Fulg. 1. c. und hierzudie Erläuterungen Dahns Könige I 204 f.und zumal Anm. 7 das.). Nach obigenErörterungen ist es geradezu unbegreiflich,wie Schröckh (a. a. 0. 92) auch nur irgend-wie zweifelhaft sein kann, ob Geise-richs Hass gegen die Römer bei seinenKatholikenverfolgungen mitgewirkt habe.

3) Aber nicht bloss politisches Misstrauen,auch religiöser Fanatismus der ariani -schen Vandalen hat zu Verfolgungen der or-thodoxen Romanen geführt. Dies wird klar,wenn man bedenkt, dass wiederholt in denQuellen hervorgehoben wird, wie die Kö-nige unter Zustimmung und auf denRath i li r e r a r i a n i s c li e n Geistlich-keit gegen die Katholiken einschreiten.So schliesst Geiserich ,persuadentibus epi-scopis suis 1 die Orthodoxen vom Hofdienstaus (Vict. V. I 14). So ferner fordert der-selbe König den Sebastianus .praesentibussacerdotibus nostris 1 auf, zum Arianismusüberzutreten (V. V. I 6). So lässt sichHunerich namentlich durch die fanatischenEinflüsterungen des arianischen,Patriarchen 1Cyrila bestimmen, vor der katholischen Ka-thedrale seiner Hauptstadt Henker aufzu-stollen (V. V. II 3, 4). Dass religiöserFanatismus bei den vandalischen Katho-iikenverfolgungen als Motiv nicht ohne Ein-fluss geblieben ist, erhellt auch einerseitsaus der Rachsucht, mit der der siegreicheArianismus für die lange Unterdrückungdurch die orthodoxen Imperatoren sich anden Katholiken durch Rückanwendung derKetzergesetze schadlos zu halten sucht (vgl.Ennerichs berüchtigtes Edict vom 25. Fehl - .484 bei V. V. IV, c. 2), sowie anderseitsaus der Besorgniss, die sich gelegentlichzeigt, durch allzu harte Behandlung derafricanischen Katholiken den byzantinischenKaiser zu Retorsionen gegen dessen aria-nische Unterthanen zu veranlassen (vgl.V. V. II 7, p. 143). Als Ausfluss einesreligiösen Fanatismus lässt es sich auchauffassen, wenn z. B. König Trasamund