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Katakomben.
diesen Instrumenten. Man scheint sicli des-sen nicht bedient zu haben; dagegen brauchteman ohne Zweifel das Winkelmass, obgleichauch dieses nicht abgebildet ist.
Die geometrische Operation in den un-terirdischen Coemeterien erscheint als garnicht so einfach und leicht. Es waren ge-übte Ingenieure nöthig, um diese Arbeitenvon so ungeheurer Ausdehnung zu leiten.Entwarfen dieselben von vornherein einenPlan (eine forma) zu ihrer Arbeit? Wirwissen es nicht. De Rossi glaubt, dass dieIngenieure (mensores) eines Planes nicht un-bedingt bedurften, ja dass aller Wahrschein-lichkeit nach ihnen ein solcher bei ihrerArbeit nicht vorlag. Sie befolgten bei diesereinerseits ganz die Methode der römischenFeldmesser (agrimensores). Wenn dieseeine neue Stadt zu gründen hatten, so zo-gen sie zunächst eine Linie von Nordennach Süden (decumanus), dann eine andere,welche jene im rechten Winkel schnitt(cardo), nach ßediirfniss auch sich doppeltkreuzende Linien (decumanus maior, minor).Die von Süden nach Norden laufenden (li-mites transversi) und die von Osten nachWesten gehenden (limites prorsi) stelltenferner ein System von Parallelen dar, auswelchem sich die Eintheilung des ganzenAreals in eine Reihe von Quadraten (agrilimitati, acti quadrati) ergab (vgl. CantorDie römischen Agrimensoren u. s. f., Lpz.1875).
Man werfe nun z. B. einen Blick aufdas Coemeterium der hl. Soteris (Plan VII,VHI, IX, X bei de Rossi a. a. 0.), sofort wirdman in den vier Areae desselben die vierQuadrate (agri limitati) erkennen, dio zu-sammen die sors bildeten: die Linien, mitdenen sie zusammenstossen, bezeichnen dencardo maximus, welchen der decumanus vonOst nach West durehsehneidet; da wo allevier Areae Zusammentreffen, liegt der Durch-schnittspunkt (tetrans). Die Uebereinstim-mung dieser unterirdischen Areae mit denGrenzen dor über der Erde gelegenen Grab-felder (areae sepulcra) ist, wie wir schonfrüher berichtest haben, von der grösstenWichtigkeit für die rechtliche Stellung derCoemeterien. Es fragt sich nun, wie sich dieFossoren bei dem wahrscheinlichen Mangel ieines Grundrisses während ihrer Arbeit in der ,Anlage der Ambulacra innerhalb der einmal,abgesteckten Quadrate zurechtfanden. Die :Antwort ist nicht schwer. Es unterliegtkeinem Zweifel, dass die Hauptführcr undAnhaltspunkte der Fossoren in den Lueer-narien bestanden. Dann hatten sie ein sehrsicheres und praktisches Mittel, um zu ver -1hindern, dass sie bei der Ausgrabung derGalerieen auf schon bestehende stiessen;!dasselbe, dessen sieh die heutigen Fossoren,'die Escavatori der K., bei ihren Naehgra-:
bungen bedienen: nämlich die Beobachtungdes Klanges, den der Felsen beim An-klopfen desselben von sich giebt.
Als nach dem Auf hören der Verfolgun-gen die Anlage der K. weitschichtiger undregelmässiger ward; als die Areae stattquadratisch nun auch dreieckig, polygonaloder ganz unregelmässig in ihren Dimen-sionen wurden, gewannen die Lucernariennoch grössere Bedeutung als Führer indiesen Labyrinthen. Wir sehen sie daherin dieser Periode zahlreicher werden; siegehen aber nun von der quadratischenForm zu der Kreisform über und sind zu-gleich enger, also offenbar nicht mehr so-wol Lichtgaden, denn einfache Schachte,zur Ilerausbringung der Erde bestimmt.
Nach dem Gesagten kann man mit Sicher-heit annehmen, dass die Mensores keinePläne für die Ausgrabungen machten; da-gegen ist wahrscheinlich, dass sie von vorn-herein solche fertigten, auf denen die ge-setzliche Abmessung der über den Coeme-terien gelegenen Areae eingetragen war.Möglich, dass sich solche in Marmor ge-grabene Formae, ähnlich den noch erhal-tenen Plänen von Häusern und heidnischenGrabstätten (vgl. Fabretti Inscr. 224; R. S.1. App. 55 ff.), einmal wiederfinden.
Um dem Leser eine ungefähre Vorstel-lung eines Katakombennetzes zu geben,verweisen wir auf beifolgende Roproduction(Fig. 71) des Grundrisses eines Achtels vonS. Agnese (d. i. dom Ostrianum).
V. Geschichte der K. Es drängt sich8elbverständlich dio Frage auf, wie demalten Christenthum mitten in der Zeit derVerfolgung dio Herstellung so grosser An-lagen möglich war — eine Frage, aufwelche de Rossi’s Forschungen die Antwortnicht schuldig geblieben sind. Zunächstmuss der Irrthum aufgegeben werden, alsob die christliche Gemeinde Roms in denTagen vor Constantin nur aus unbemittel-ten Elementen bestanden habe. Wir wis-sen , dass das Evangelium seit den TagenNero’s Freunde und Bekenner in den höch-sten Schichten der Gesellschaft bosass, dasses in den Tagen Domitians Mitglieder derkaiserlichen Familie zu den Seinen zählte.Es muss weiter der Vorstellung entsagtwerden, als ob den Christen (lesshalb, weilihre Religion eine verfolgte war, auch derRechtsschutz für ihre Begräbnissstiitten ent-zogen gewesen sei. Man woiss, wie heiligdas Grab allen Völkern des Alterthumswar, wie zu Rom dio blosso Beisetzungeiner Leiche ipso facto den für das Grabbestimmten Boden zu einem religiosusmachte (Marnian. Digest. 18, (i, § 4: reli-giösem loeum unusquisque sua voluntatefncit, dum mortuum infert in loeum suum),so dass das betreffende Grundstück fortan