Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Katakomben.

den Angaben desselben Almanaehs überdie Regierungszeit des Marcellus, Eusebiusund Miltiades nicht übereinstinimt. DieSchwierigkeit ist nur durch die Annahmezu lösen, dass Marcellus und Eusebius inder Zeit der Verfolgung regierten, wo dieLoca ecclesiastica confiscirt waren, dasCollegium der Cultores Verbi vorüber-gehend nicht anerkannt und somit seineVorsteher in den Listen der Stadtpräfecturnicht mehr geführt wurden.

Die Anfänge der römischen K.fallen unzweifelhaft noch ins 1. Jalirh.,ja in die Zeit der frühesten Stiftung derneuen Religion in Rom. De Rossi nimmt(R. S. I 90) ein gleichzeitiges Aufkommender K. bei Juden wie Christen an, Garruccimeint, die letztem hätten sich von vorne-hercin der Bestattnngsweise der Juden inPalästina angeschlossen. Man wird kaumirre gehen, wenn man die frühesten Chri-stengräber in Rom in den jüdischen K.sucht. In jener Zeit, wo die christlichenGlaubensboten noch in den Synagogen auf-traten, wo die Scheidung der neuen Kirchevon dieser sich noch nicht vollzogen —vielleicht bis 70, mussten Christen nochvielfach bei ihren jüdischen Stammesge-nossen ihre letzte Ruhestätte finden. Baldaber musste die definitiv werdende Tren-nung auch zur Einrichtung besondererGrabstätten führen (vgl. d. Art. Todten-bestattung), um so mehr, als der semitisch-jüdische Ritus die Todtenbestattung imGegensatz zu der Cremation stets von denChristen festgehalten wurde. ChristlicheEinzelgräber, durch nichts als durch dasFehlen jeder polytheistischen Anspielung,höchstens durch Ausdrücke wie das ATRELIGIONEM PERTINENTES MEAM(de Rossi Bull. 1805, 54, Kraus R. S. 2 00)oder FECIT YPOGEVM S1BI ET «VISFIDENTIBVS IN DOMINO (R. S. I 109.Kraus R. S. 2 60) charakterisirt, musstenzunächst das Gewöhnliche sein. Zu die-ser Klasse gehörte unzweifelhaft zunächstdie Memoria unter dem Clivus Vatica-nus, in welcher nach dem Papstbuch derhl. Petrus beigesetzt wurde, die dannaber auch die Gebeine seiner NachfolgerLinus, Anacletus, Evarist, Sixtus I, Teles-phorus, Hyginus, Pius I, Eleutherius undVictor aufgenommen haben soll. Ebensofand Paulus seine Memoria unter demHügel am zweiten Meilenstein der ViaOstiensis, welchen jetzt die BasilikaS. Pauli bedeckt: beide Memorien, d. h.beide Gräber, weiss Cnius im 9. Jalirh.noch zu zeigen. Leider haben die gross-artigen Bauten von S. Pietro und S. Pnolobei ihren Fundamentirungen ('ine Fnter-wühlungdes Bodens veranlasst, welcheallemAnschein nach alle Reste der Ursprung-,

liehen Grabstätten im Clivus Vaticanus wiein S. Lucina (Commodilla) an der Via Ostien-sis zerstörten. Dass aber beide, wie die An-gaben des Liber pontificalis es wollen, ins1. Jahrli. hinaufreichen, lässt sich, wennnicht mit Sicherheit erweisen, so dochwahrscheinlich machen. Zwar lege ichweniger Gewicht auf den im 17. Jalirh.in den vatieanischcn Grotten gefundenenStein mit der Inschrift LINVS, in welchemde Rossi das Epitaph des Bischofs Linusvermuthet hat (Bull. 1804, 50; vgl. da-gegen Lipsius Die Chronol. d. röm. Bisch.50 f. V. Schultze in Jalirh. f. prot. Theol.1879, 480 f., obgleich sich gegen die Aus-führungen beider Theologen Manches sagenlässt). Das hohe Alter des Coemeteriumsan der Via Ostiensis bezeugen mehreredatirte Inschriften aus den Jahren 107(N • XXX • S VRA ET SEN EC • COSSde Rossi tom. I n° 2) und 111 (ib. n° 3);eine undatirte: DORMITIONi || T • FLA •EYTY || XIO etc. (R. S. 1 180), derenText den frühesten Zeiten angehört; dannaber lässt sich zu Gunsten desselben sagen,dass, wo immer es möglich war, dieAngaben des Pontificnlbuchs in Bezug aufdas in die ersten Zeiten des Christenthumshinaufreichende Alter römischer Coeme-terien zu controliren, die Monumente dieseAngaben erhärten, dieselben also auchallen Glauben da verdienen, wo uns vor-läufig eine Controle nicht mehr möglichist. In jenem glücklichem Fall befindenwir uns bei dem Coemeterium Pris-eillae an der Via Salaria Nova, der Tra-dition nach ursprünglich dem Eigenthumdes von den Aposteln bekehrten l’udens,dessen Tochter Pudentiana angeblich hier,in der sog. Cappella, graeca, ihre Ruhestättefand. Ist dies auch eine blosse Vermu-thung, so bezeugt eine ganze dieser Kata-kombe eigene Klasse von in Zinnober aufZiegel gemaltem Inschriften mit altrömi-scher Nomenclatur sowie die Beschaffen-heit der Construction und Decoration dashöchste Alter dieses Coemeteriums, wel-ches aus dem Versuch entstand, eine hierangelegte und verlassene Arenarie zuBegräbnisszwockon zu Ixmutzen (R. S.I 188, App. 92. Kraus R. S. 2 72). Das-selbe gilt von dem Coemeterium Ostri-anum, vielleicht demselben, welches 1578zuerst entdeckt wurde. Hs ist durch deUossi’s Untersuchungen mit demjenigenidentifieirt worden, in welchem Petrusnach einer wenigstens im 7. Jalirh. inRom geglaubten Legende taufte, also demCoemeterium ad Ni/mjdias s. Petri ViaXomeidaua, und einem Tlieile von S. Ag-nese. Auch hier lassen Inschriften undDetails der Construction auf ('ine Ent-stehung im "sehen Zeitalter sehlicH-