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Katakomben.
2) Ein sabellianischcs Grab beiTor Marancia, wo Marangoni Cos. "'ent.61 die Inschrift fand: QYI ET FILIVSDICERIS ET PATER INVEN1RIS.
3) Gnostisches Grab an der Via
Latina, vor etlichen Jahren gefunden, mitder Inschrift: __
A0YTP0IC XPE1CAMENII Ti' MYPONA'DGITON ArNON
(Civ. Catt. 1858. Ser. 3. X 357. C. I. G.IV n. 9595 a. Rull. 1869, 30 f.), in wel-cher an die feierliche Salbung erinnertwird, die bei den Gnostikern nach derTaufe stattfand.
4) Das synkretistische Cocmete-rium bei Praetextat, dessen Gemäldemit dem Gastmahl des Vincentius, demRauh der Proscrpina, dem Gericht derVibia u. s. f. zuerst von Bottari HI 111und 218 herausgegeben wurden, die dannRaoid liochette (Prem. Mein, sur les antiq.ehret., Mem. de l’Ac. des Riscr. 1839,XU!, 158) eine Hauptstütze für seineTheorie über den Ursprung der christ-lichen Kunst und die angebliche Verwen-dung ausgesprochen heidnischer Motiveauf K.-Bildern abgab, die endlich neuer-dings Garrucci (Les Mystferes du Syncre-tisme phrygien, Extr. aus Cahier et MartinMelange« d’areli. Paris 1854) abbildeto underklärte.
Jüdische K. wurden gefunden:
1) 1002 von ßosio an der Via Portucn-sis unter dem Colle llosato (Bosio libr. IT,c. 22. Aringhi libr. II, e. 23. Boldetli p.330. De Rossi Rull. 1864,40. 1872, 161).
2) In Porto (Rull. 1806, 40).
3) An der Via Appia in der Vigna Ci-marra (Rull. 1867, 3. 16).
4) An der Via Appia in der VignaRandanini, von Garrucci beschrieben(Cim. degli ant. Ehrei scop. reeentamentein Vigna Randanini, Rom. 1862. Rull. 1865,92. 95; 1867, 3. 16. Vgl. dazu den Art.Juden etc.).
R. Die subnrbicarisclien Coemeterien.
Tn der Verwaltung des römischen Rei-ches wurden die in der Nähe von Rom!gelegenen regioni von denjenigen unter- \schieden, welche der städtischen Juris-;diction nicht untergeben waren. Ebensounterschied man in der kirchlichen Ver-:waltung die Gebiete und Kirchen, welche;direct von der römischen Kirche abhingen 1und mit ihr in besonderer Weise verlmn-'den waren, von den übrigen. Sehr wich-;tig und vielfach erörtert ist die Frage jüber die wirklichen Grenzen und die An- :zahl der genannten regioni und überihre Beziehung zu den suhurhicarischen .Kirchen (s. Sa/masiu», De suhurhic. regio-;nibus et ecclesiis: Sirmondi Opp. tom. IV
edit. Paris. 1696: Merenda ad S. Damasiopp. p. 26 ff.: Marquardt, R. Staatsverw.1, 80, 82). Die Erörterung dieser Fra-gen gehört nicht hierher, da es sich hierbloss um die Besprechung der Coemete-rien und christlichen Monumente jeneskirchlichen Gebietes handelt, dem die Be-zeichnung suburbicarisch vorzugsweise ge-blieben ist. Dieses Gebiet erstreckt sichin einem Umkreis von etwa 15 bis 30Meilen (italienische) rings um Rom, vom3. Meilenstein an gerechnet, welcher denGrenzpunkt der römischen Coemeterienbildet. Zahlreiche Städte, Flecken undDörfer bestanden in diesem Landgürtel,hei deren Bevölkerung sehr bald der christ-liche Glaube Aufnahme fand. Daraus er-klärt sich die Errichtung vieler bischöf-lichen Sitze und die Existenz einer be-deutenden Anzahl von Nachrichten überMärtyrer, von Begräbnissstätten, sowolunter als über der Erde, von jeder Artvon Monumenten, die häutig sehr merk-würdig sind. Das Alles sollte einmal imZusammenhang beschrieben und behandeltwerden. Im Verlaufe der Zeit wurdendiese bischöflichen Sitze vermindert undendlich im MA. in 7 sog. suburbicarischeBisthiimcr verschmolzen, deren Bischöfedem römischen Stuhl und der römischenllauptkircho im Lateran cinvorloibt (in-cardinati), dom Papst assistirton und daherepiscopi lateranenses et collaterales genanntwurden. Es sind dies die Bisthiimer Ostia,Silva candida, Portus, Albanern, Prae-nesto, Tusculum und Sabina. Tibur undVolitrao (Tivoli und Velletri) blieben je-doch unabhängig, letzteres wurde erst
durch Eugen ICf.
mit Ostia vereinigt.
(Mansi, Suppl. Cone. Labbo 1, 699: Giorgi,Lit. Rom. Pont. IT, diss. 1 u. Hl, 542:Cancellieri, Do socr. bas. Vat. 1589: ,4»-dreucci, Do epp. cardd. suburbicariis. Ro-mao 1752.) Nach Bezeichnung dieserGrenzen wäre nun der Ursprung, dieZahl, die kirchliche Verwaltung der an-fänglichen bischöflichen Sitze zu bespre-chen und ihre christlichen Denkwürdig-keiten nach der Geschichte und den Mo-numenten zu erörtern. Wer jedoch dieAusdehnung dieses Gegenstandes und dieUnmöglichkeit in Erwägung zieht, einezusammenhängende und vollständige Dar-stellung davon zu geben, ohne zuerst die-ses weite Gebiet mit allem Aufwand derhistorischen und topographischen Nach-richten zu zergliedern , der wird leichtsehen, dass man die Sache anders angrei-fen muss. Ich werde mich daher genauan die Ueberschrift dieses Artikels haltenund eine gedrängte topographische Dar-stellung der blossen Ooemeterien mit ihrenDenkwürdigkeiten entwerfen. Auch diese