Krankenpflege.
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Im Besonderen soll noch kurz auf Fol-gendes hingewiesen werden. Den Büs-sern wurde seit ältester Zeit in articulomortis, wenn auch die Busszeit nicht ab-gelaufen war, die Eeconciliation und K.gewährt, wie aus einer Erzählung desDionysius Alex, hei Euseb. IV 44 erhellt,wo Serapion, ein sacrificatus, als seineTodesstunde nahte, zur Nachtzeit zueinem Presbyter schickt und von ihm, daer selbst krank, durch einen Knaben dieeucharistischen Partikeln übersandt erhält.Denn Dionys hatte das Mandat erlassen :zob( a-aXXaxxopivouj xoü ßiou, ei oeoivto, ...d'-fiEailou, V eueX-ioe? d~aXXdxx<ovxai. Vgl.dazu wiederholte Massregeln hei Cyprian,den can. 13 des Nieaenum und zahlreichenachfolgende Synoden, darunter das Aga-thense c. 15: poenitentes ... nisi dignepoenituorint, non recipiantur. Viaticumtarnen Omnibus in morte positis non ne-gandum. Nur wurde ernstliche Iteueverlangt. Was aber die Aufbewahrungeonsecrirter Partikeln, um jederzeit dieK. spenden zu können, betrifft, so warDreierlei möglich: man gab den Gläubigen,natürlich niemals den Büssern, dieselbenmit nach Hause, damit sie im Erkrankungs-falle den Sterbenden gereicht würden,eine Sitte, wofür wir hinlänglich Beweisehaben ( Tertull . De orat. c. IS); Ad uxor. II;Cyprian. Do laps. c. 20 u. A.). Es kamaber auch nicht selten vor, dass der Prie-ster zum Zwecke der Spendung der K. imHause des Kranken oder in der Zelle desGefangenen eigens celobrirte ( Dionys. Alex.i>ei Euseb. VII 2 u. 22; Greg. Naz. Orat.U> § 11; Philostorg. Hist. eccl. II c. 3). —Gder der Priester (Pfarrer) bewahrte dieHucharistio in seiner Wohnung, wie dery on Eusebius erwähnte Fall mit Serapionlehrt, oder endlich man bewahrte sie anheiligem Orte (Kirche) auf. Hinter im II134 hat den Satz aufgcstellt, dass inden drei ersten Jahrhunderten nur dieWohnung des Geistlichen, seit dem 4. Jahrh.die Kirche zur Aufbewahrung diente. In-dess möchte ich eher der Meinung Probst’s• c - 240 boistimmen, wonach schon vordom 4. Jahrh. in den PastophoricnKirchen, wo es solche gab, consecrirteElemente aufbewahrt wurden. Die Auf-bewahrung aber gab Anlass zur Ilerstel-ung von Oiborion (s. d. Art. I. 291) undder Krankenkelche. — Ue herb ringer'•er K. waren, wenn nicht die Absolutionder Eeconciliation eines Bussers oder dieonsocration unbedingt einen Presbyter"Orderte, regelmässig der Diakon, wie■ehon aus Iustin. 1. c. zu entnehmen ist,. er ein niederer Kleriker, im Abendlandeeso U( ] orK ( jj ( , Akolythcn, nach demido Komanus bei Mabillon Mus. ital. II
und Martyrol. Roman. 18. Aug., wo erzähltist, wie der Akolyth Tarsicius, als er dieK. durch die Stadt trug, von den Heidenaufgegriffen und gemartert wurde. Das Fac-tum erzählt auch Damasus in einer Grab-schrift Carm. XVIII. (cd. Merend. p. 232).Dass im Nothfalle selbst Laien Ueberbrin-ger der K. waren, sahen wir oben in der Er-zählung von Serapion. Die K. wurde stetsunter einer Gestalt ertheilt; so empfingsie eben dieser Serapion nach Euseb. 1. c.;so Ambrosius auf dem Sterbebett, so dieEinsiedler in der Wüste ( Basil. Ep. 93).Vgl. Zeno Veron. I tr. 14, c. 4; SelvaggioIII c. 9, § 122). Nur tauchte man imAbendlande die hl. Hostie bisweilen inconsecrirten Wein (hostia sanguine in-tincta), was das Conc. Brac. (675) III c. 2verbot (bei Gratian c. 7, d. 2 de cons.).Erwähnen wollen wir noch, dass schwei-kranke Bischöfe, ebenso Mönche und Laien,sich in die Kirche tragen und dort die K.reichen Hessen. Das Nähere bei BinterimII 2, 194 ff.
Zur Litteratur vgl. Gleich De s. eu-charistia moribundorum et mortuorum,Viteb. 1690; Gropper De eucharistia, S.434 f.; Greiser Muric. Christian. 67. 70;Suicer s. v. Icpoöiov und Du. Gange, s. v.Viaticum; Bingham VI 403; Probst Sacra-mente 236 f. kiueg.
: KRANKENPFLEGE musste auf Grund, der Lehre und des Beispieles Jesu einwesentlicher Bestandteil der christlichenj Charitas werden. Und so finden wir denn, in den ersten Zeiten der Kirche die clirist-| liehe K. mit ganz besonderem Eifer ge-j übt, wobei die persönlich betätigte Pflegej nach Möglichkeit gefordert wurde. ,Kei-i ner darf die Kranken versäumen oder es! genug sein lassen, wenn er spricht, erhabe nicht dienen und warten gelernt' —dieser von dem Verfasser des Briefes adZen. et Seren, ap. Iustin. ausgesprochene| Grundsatz beherrschte die K. des christ-! liehen Alterthums. Fleissig besuchten| die Gläubigen ihre kranken Mitchristen,i ermunterten, belehrten, trösteten dieselben1 und erwiesen ihnen alle Liebesdienste, dieI zur Linderung ihrer Leiden notwendig: waren oder geeignet erschienen, dem Leibedie Gesundheit wiederzugeben. Vgl. Am-'bros. Serin. 8 in Ps. 119. Auctor. libri:i De visitatione infirm, inter opp. Augustini;
I Augustin. Scrm. 46 de pastoribus. Nament-lich wurde es als eine Pflicht des Klerus, angesehen, sich der Kranken anzunehmen; und denselben die Tröstungen der hl. Ke-i ligion in Gebet und Saerainenten zu spen-I den. Die Anwendung von Sacramentalien1 ging damit Hand in Hand; so die Hände-auflegung (Euseb. Hist. eccl. V 7), das