Band 
Erster Theil.
Seite
15
JPEG-Download
 

15

war.") So verloren diese beiden Kantone durch den Ausgangder von ihnen erweckten Händel , statt, wie sie gehofft hatten,neue Rechte im Toggenburgzu erwerben, sogar ihre alten.")

So war nun zwar der Friede geschlossen, aber nichtvon allen Betheiligten bereitwillig angenommen. Deneigentlichen Todesstreich versetzte ihm die furchtbarste derMächte, die, welche den Völkern vorgiebt, daß Gott selbstim Himmel löse, was sie auf Erden löst. Clemens XI. ,von Anfang an unzufrieden, verfluchte den Friedensver-trag von Baden in einer Bulle,") ein würdiges Denkmahlrömischer Gewaltherrschaft. „Der heilige Vater, obersterBeschützer der Rechte und Freiheiten der Kirche, so heißtes daselbst, hat nicht ohne tiefe Bekümmerniß seiner Seeledie Nachricht von einem Friedensvertrage erhalten, durchden in der Grafschaft Toggenburg nicht nur den Ketzerndie Ausübung ihrer gottlosen Ketzerei unbedingt gestattet,sondern sogar die Ketzer mit den Katholiken, wie wennLicht und Finsterniß sich paaren, Gerechtigkeit und Un-gerechtigkeit Hand in Hand gehen könnten, zu allen öffent-lichen Stellen, Verrichtungen und Aemtern auf völliggleiche Weise und durchaus ohne irgend einen Unterschiedzugelassen werden. Ferner wird, was ans Unglaublichegrenzt, den nicht katholischen Pfarrern die genaue Unter-weisung der Zugend in den Glaubenslehren ihrer ver-dammten Sekte empfohlen!" Der heilige Vater erschöpftsich alsdann in furchtbaren und sakramentlichen Aus-

13) Meier, 240, 241. — 14) v. Arr, 505.

15) Vom 10. Oktober 1718, mit einem Briefe des Papstes a » denAbt von St. Gallen , vom 20. gleichen Monats. Dieses Meisterstückrömischer Diplomatik ist zum ersten Mal 1827 durch die HerrenHeinrich Escher und I. I. Hottinger, im Archiv für Schwei-zerische Geschichte und Landeskunde, 1. 213—235.,herausgegeben worden.