Band 
Erster Theil.
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meinen, Provincial- und Synodalconcilien erlassene Ver-ordnungen und Verfügungen: alles wird der Bulle un-terworfen. So zerriß eine geweihte Hand für die katho-lischen Gewissen jene mit so vieler Mühe geknüpftenFriedenshände. Die Früchte dieser gesegneten Zwietrachtblieben nicht aus.

Von der östreichischen Diplomatie, von den Ränkenund Bannstrahlen der Beherrscherin der Gewissen er-schüttert, ermangelte der Friedensvertag zu Baden einermoralisch gesicherten Grundlage. Niemand hatte Glaubenan dessen Dauer. Ebensowenig als der Friede von Aarau ,den er hätte befestigen sollen, vermochte er den Haß derParteien zu stillen. Schwer vermißten die fünf Orte dieabgetretenen Herrschaften und das eingebüßte Ueberge-wicht. Zwischen beiden Religionstheilen, vornehmlichzwischen den ältesten Bundesgliedern, dauerten Groll undfeindselige Gesinnungen fort. Die beständigen Reibungenzwischen dem Kloster St. Gallen und dem Toggenburg, dieneue Stellung Zürichs und Berns in der Eidgenossenschaft ,die besondern Verbindungen der katholischen Orte unter sich,die Einflüsterungen Romsnährten ein gegenseitiges Miß-trauen , das jeden Augenblick in offene Feindseligkeit aus-zubrechen drohte. ?°) Mit halb emblößtem Schwerte stan-den sich beide Theile gegenüber, und noch lange dauerten dieZuckungen fort, welche die Eidgenossenschaft erschütterten.

19) Die katholische Schweiz hatte auf gemeinschaftliche Kosten einenGeschäftsträger, den Abt Julian!, zu Non> unterhalten. AlsNidwalden 1719 auf das Gesuch des H. Martiniere, französischerGesandtschaftssekretär, seinen Antheil für die zwei letzten Jahreauszahlte, beschloß es, daß dies ein für allemal sei und es ihmkünftig nichts mehr bezahlen werde. Landrathprotokoll 8. Mai1719 (Stanzer Archiv).

20) Meyer, 2S8-2K8.

XI. Vd.

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