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zogene Bestimmung, die noch im Veltlin und in Elevenansäßigen Reformirten auszuweiden, nun handhabte.")
Die bündnerischen Faktionen stützten sich auf fremdeMachte, deren Namen sie trugen. Ungeachtet Oestreichseine Versprechungen nie erfüllt hatte,") bildeten doch dieKatholischen die östreichische Partei, wie die Reformirtendie französische. Diese, mißvergnügt über das Capitulat,gelangte dazu, den Hauptbeförderer der Erneuerung des-selben, den Bürgermeister Zohann Baptist von Tscharnerzu Chur , von seiner Stelle zu verdrängen.")
Die Bündner , die das Capitulat unterzeichnet hatten,und unter ihnen Reformirte, hatten sich verpflichtet, nichtbloß die fremden, seit einiger Zeit in den Unterthanenlän-dern wohnenden, sondern auch die im Lande gebornen unddie von eingebornen Familien abstammenden Reformirtenaus denselben zu vertreiben. Ein Congreß der drei Bünde(Zanuar und Februar 1728) stand in thätigem Briefwech-sel mit dem östreichischen Geschäftsträger, nicht etwa umverfolgte Mitbrüder in diesem theuern Lande, das sie ihrVaterland nannten, in Schutz zu nehmen, sondern umdie Erfüllung einiger Bestimmungen des Vertrages unddie rückstehenden Iahrgelder zu erhalten.") Ein Jahr-gang ward bezahlt; hierauf befahl der Congreß mit Zu-stimmung der Mehrheit der Gemeinden die festgesetzteAustreibung aller Reformirten binnen drei Monaten,unter Androhung der Confiskation ihrer Güter und einerGeldstrafe von tausend Kronen durch den Landvogt, wenner das Dekret nicht in seiner ganzen Strenge vollziehenwürde.") Dennoch drückte Oestreich einige Monate später
64) Meyer, 32t; der Kant. Gr., I. 61, 62.
65) Meyer, 321. — 66) Meyer, 321.
67) Der Congreß an den Baron von Riesenfels, ^/is Februar.
68) Der Congreß an den Amtmann, "/es Februar; dieses, sowie