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Erster Theil.
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Herr von Severy zurückbrachte, durch die gnädigen Her-ren von Bern selber der ergebenen Stadt ausgesprocheneAnerkennung erhielt einen noch feierlicher» Ausdruck, alsder Seckelmeister, aus Auftrag der Regierung, den Rathversammelte, um ihm ihre Dankbezeugungen für sein vor-sichtiges und treues Verfahren zu wiederholen, und ihmdie von der Stadt bei diesem Anlasse getragenen Kostenzu bezahlen^»). „Und indessen der Ober-Commandantauf dem Stuhl des Bürgermeisters saß, mit bedecktemHaupte, hörte ihn der ganze Rath mit entblößtem Hauptean, während er seine Rede hielt," schrieb er selbstmit bernischem Stolze an seine Regierung^). Nachdem Ausgange dieses Trauerspiels erkannte der höchsteRath der Republik dem Controleur und Major von Crou-saz zweitausend Thaler in baarem Geld zu und — ein wür-diger Sold für den Verrath eines Freundes! — den le-benslänglichen Ruhegehalt, den der Major Davel genos-sen hatte ; dem Seckelmeister Milot, in der Abwesenheitdes Bürgermeisters Präsident des Rathes, zweihundertDublonen; ebensoviel dem Lieutenant-Baillival von Bochat,der das Schloß bewacht hattez dem Rathsherrn vonSevery, dem geschwinden Ueberbringer der ersten Nach-richt, fünfzig Dublonen und die Reisekosten^'); demLieutenant Secretan, der die Kunde von der Gefangen -

3K8) l-sllrss eorilss 6s Lsusainie, 4. April.

369) Olivier, 104.

370) Nathsmannal, 28. April. Simmler, S. 218, hat einen Irr-thum begangen, wenn er sagt, daß der Controleur von Crousazmit Davels Landmajorstelle beschenkt wurde; van Crousaz warschon Major des Arrondissements oder Departements von Lausanne .

371) Vor der Anweisung dieser Belohnungen hatte den 2. April dieRegierung dem Consul von Erlach den Auftrag gegeben, „denH. von Severy und die zwei von Lausanne angelangten Courierefür Lourses und Ritte reichlich zu bezahlen." Rathsmanual,2. April.