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Zugänge^s). Weber und Landwing waren am meistenbetheiligt; Zeugen hatten sie bittere Drohungen gegendie Harten ausstoßen und denen eirchn Taglohn anbietenhören, die ihre Partei ergreifen würden "°). Sie wur-den den 6. November in coniumucium zum Tode ver-urtheilt; das Urtheil sollte Morgens um neun Uhr voll-zogen werden; keine Zuschauer zeigten sich; man zögertebis Mittag; einige Kinder kamen herbeigelaufen. DerAmmann, bewaffnet mit dem großen Schwerte der Ge-rechtigkeit und umgeben von den Untersuchungsrichtern,erschien an der eben geöffneten Gefängnißthüre. DerSchreiber las die Verbrechen und den Urtheilsspruch:die Schuldigen hatten Weib und Kind verlassen undaufrührerische Gemeinden versammelt. 2hre Namenwurden auf einen Blechring geschrieben und an den Gal-gen genagelt. Sechs Tage nachher entstand ein großerLärm; Weber und-Landwing, hieß es, laufen mit Pi-stolen bewaffnet um den Galgen herum. Schumacherschickte zu Wasser seine ganze Soldateska dahin; sie kamverlacht wieder zurück.
Die Rachefurien des Despotismus sind Furcht undArgwohn. Zn der Stadt und auf der Landschaft werdendie Posten verdoppelt. Man hat Verdacht gegen dieWeiber und die Töchter und scheut sie fast wie die Män-ner und die Brüder. Die Gattin eines Verbannten,des Hauptmann Uttiger, wird plötzlich mit ihrem Sohnefestgenommen"") und durch acht Soldaten in das Hausdes Ammans geführt. Schumacher und seine Frau fragensie lange aus und lassen sie dann frei. Was hat sie so
189) Stadt und Amtbuch, K. Oktober 1732.180) Stadt und Amtbuch, 27. Oktober 1732.191) Am 18. Oktober 1732.