Band 
Erster Theil.
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an einem öffentlichen Orte gezeigt hatte. Zn seiner Ver-bannung sagte Micheli: „Ich habe die Regierung nichtangegriffen; ich habe unsere Gesetze studiert; ich habeden Sinn derselben entwickelt; ich habe die Pflicht einesguten Bürgers gethan. Sich auf die Gerechtigkeit desSouveräns berufen, heißt nicht den Souverän beleidi-gen, ist kein Majestätsverbrechen" 2 °o), Seine Worte

und seine Verurtheilung warfen einen Gährungsstoff indie Gemüther; die Unzufriedenheit äußerte sich in Klagenund in Anstrengungen, gewisse Magistratspersonen, welchedem Volke mißfielen, vom Syndikate auszuschließen^»).

Einer derselben war der Studie: de la Anrde (Stadt-Commandant) Johann Trembley, ein entschlossener Geist,dabei ein Vertheidiger der Vorrechte der Aristokratie.Das Bedürfniß fühlend, sich wieder mehr dem Volkezu nähern, ermunterte er unter der Hand die Bürger,„Vorstellungen" zu machen, und verhieß ihnen seine Un-terstützung. Diese ehrerbietigen Vorstellungen fordertenbesonders für die Citoyens das Recht der Genehmigungvon Auflagen^). Diejenige, welche auf zehn Zahre ein-geführt worden war, lief zu Ende, und, um seinemAnsehen nichts zu vergeben, beabsichtigte der Rath, siedurch Anlegung eines Kapitals von 600,000 Frkn. mit-telst Aktien zu ersetzen, deren Zeder nach dem Maße seines

300) LörsitZer, IV. 17, 52; Pivot, 249 — 254; Vsbl. bist.,77 — 83; Vbourel, III. 48 — 54.

30 l) kicot, 256. 257; Vsbl. bist., 83. 84.

302) Die Vorstellungen und die darauf von Staatsrechtslehrern ge-machten Antworten sind ausgeführt im 28. Kapitel bei verevAsrIV. p. 53 — 74. Man findet im Archiv von Bern , Genff-Bücher Nr. 18, eine Abschrift von den kiepresentstions, S.Z5 — 60; eine ^ckctilion sux represonlntions, S. 63 — 78;den kapport eis In commission 6ss öeux lionseils über dieseAktenstücke, S. 79 — 183.