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Seckelmeister und Commandanten der Waadt ^), den wirim Davelschen Geschäft kennen gelernt haben. Er gabihnen keine bestimmten Instruktionen^), sondern beauf-tragte sie, beiden Parteien Recht widerfahren zu lassen;im klebrigen wies er jeden Gedanken von Zwang zurück^).Bern , das geneigt war, zu Gunsten der Regierung vonGenf eidgenössisches Aufsehen zu halten, dachte nichtminder auf seine eigene Sicherheit. Seine Landvögte anden Ufern des Sees, welche diese doppelte Absicht theil-ten, hielten Milizen, Barken und Brigantinen bereit,um beim ersten Zeichen abzufahren^), oder begehrtenVerhaltungSregeln in Betreff des thätigen und gefährli-chen Briefwechsels, den eines der Häupter der Revolu-tion, „der Rumormeister Vaudenet" , im Waadtlande un-terhielt^). Die bernische Regierung fürchtete für ihreUnterthanen die Ansteckung der Empörung und die Herrsch-sucht des Königs von Sardinien ^). Der geheime Rath
373) Den 23., Rathsmanual. DaS erste Schreiben Genfs an Bern ist vom nämliche» Tage. Bern schickte als» seine Gesandten,ohne daß Genf sie verlangt hatte.
374) Jnstruction-Buch, 23. August.
375) Schreiben VernS au Zürich, 23. August. Deutsch . Missivenbuch.Na. 61. S. 607 - 60g.
376) Der Landvogt von Vevay an Bern, 23. August. Genf -Bücher,No. 49. S. 69-71.
377) Der Landvogt von Nyon an Bern , 23. August. Ibill. S. 45.
378) Der französische Gesandtschaftssekretär Marlane schrieb dem Mi-nister den II. September: „Der Kanton Bern ist noch nichtüber altes Vorgefallene beruhigt. Die Landvögte des Waadt-landes, welche sich jederzeit leicht in Schrecken setzen lassen, ha-ben einen allgemeinen verbreitet durch die Befehle, welche sie insLand ergehen ließen, sich auf die erste Aufforderung marschfertigzu halten, und welche durch die Herren von Bern schnell widerrufenworden sind. Diese zweite Ordre hatte nicht sobald dieses Landberuhigt, als der Landvogt von Nyon seinen Herren schrieb, erhabe vernommen, daß der König von Sardinien in den Umgebun-