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Friedens Zu gleicher Zeit wandte sich der Fürst andie VII katholischen Orte, seine engsten VerbündetenSie schickten ihm Abgeordnete, vor welchen Fürst undUnterthanen ihre gegenseitigen Anklagen verhandelten.Besonders ward Pruntrut zur Theilnahme an dem Rechts-streite gezogen. Diese Stadt, welche behauptete, allenihren Pflichten treu nachgekommen zu sein, verlangtelange, daß der Bischof seine unbestimmten Klagen ge-nauer angebe. „Keiner darf »»vertheidigt verurtheiltwerden," sagte sie, „und wie sich vertheidigen, wenn mannicht weiß, wessen man beschuldigt ist'^)? Mit demNamen Aufruhr werden fortwährend die rechtmäßigstenSchritte taxirt; unter dieses Wort befaßte man sowohldie ruhigen Verhandlungen der 1730 zu Delsberg , be-hufs einer dem Fürsten zu überreichenden Bittschrift, ge-haltenen Versammlung, als auch bloße bürgerliche Ange-legenheiten^). Dürfen einige Excesse Einzelner ganzenGemeinden aufgebürdet werden? Berechtigen sie zu einerAnklage vor dem Reichshosrathe und den VII Ortengegen eine getreue Stadt? Zft eS am Bischöfe, Klagezu führen, er, der gleich beim Anfange seiner Regierungden Freiheiten der Stände Abbruch that, indem er einenfreiwilligen Beitrag in eine Schuldigkeit verwandeln wollte,und welcher auch nachwärts jedes Zahr höchst beschwer-liche Neuerungen einführte d)?-- Das war die Antwort
456) Abschied der Tagsatzung zu Baden. März 1734. §. 9. ibiä.
457) Seit dem Vertrag von 1580.
458) ^cla, 364, 365.
459) Erste landständische Anrede an die Schweizerischen Repräsentan-ten durch den tandständischen Syndicum Brüat, den 22. Sep-tember 1734; ^elu, 388 — 394.
480) Vorläufiger Gegenbericht des Stadt-Prmurutischen Magistrats,Oktober 1734; e4e!->, 408, 409; 416, 417.