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„fordere ich die völlige Anwendung des Gesetzes."^) Soist der republikanische Vorsteher einer kleinen Zahl vonDorfschaften: die Seele und nicht der Schauplatz machtdie Tugend oder den Helden aus.
Die Besoldungen der Beamten waren bescheiden undselbst in größer» Kantonen, wie Zürich , dienten Männerihr ganzes Leben hindurch und bis in die höchsten Staats-würden dem Vaterlande, ohne für die Opfer, welche ihnenihre Hingebung auferlegte, entschädigt zu werden.^) Dasreiche Bern machte eine Ausnahme; einige Aemter warenreichlich besoldet;^') die Schultheißen und Glieder deskleinen Rathes in beschränkterem Maße??) Als Ersatzdafür fanden viele unbegüterte oder verarmte patrizischeFamilien in den vier und vierzig Landvogteien des Kan-tons, welcher damals auch die Waadt und den Aargaueinbegriff, Mittel, sich zu bereichern. Mit den in derRegel beträchtlichen amtlichen Einkünften^) verbanden die
39) Tobler, 64, 65.
40) Meyer, 457.
41) Der Staatsschreiber
9000 Schweizerfranken.
Der Welsch-Seckelmeister
4025
Der Nenner von Pfistern
4277
Jeder der drei übrigen
3527 „
Der Groß-Weibel
Von Tillier, 334 und 335,
Nr. 3.
3750
42) Der regierende Schultheiß
3700 Schweizerfranken.
Der nicht regierende Schultheiß
L687
Ein einfaches Mitglied des kleinen Ra-thes erhielt an Naturalien und Geld 1260 „ „
Idiä. und S. 332.
43) Die Landvogteien theilten sich in vier Klaffen; die Einkünfteeiner jeden derselben schwankten zwischen folgenden Grenzen:
In mittelmäßigen Jahren. In guten Jahren.
1. Minimnm 6,605 Frkn. 8,525 Frkn.
Marimum 13,850 „ 17,750 „
II. Minimum 6.600 „ 8,620 „
Marimum 8,190 „ 12,875 „