Band 
Erster Theil.
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„fordere ich die völlige Anwendung des Gesetzes."^) Soist der republikanische Vorsteher einer kleinen Zahl vonDorfschaften: die Seele und nicht der Schauplatz machtdie Tugend oder den Helden aus.

Die Besoldungen der Beamten waren bescheiden undselbst in größer» Kantonen, wie Zürich , dienten Männerihr ganzes Leben hindurch und bis in die höchsten Staats-würden dem Vaterlande, ohne für die Opfer, welche ihnenihre Hingebung auferlegte, entschädigt zu werden.^) Dasreiche Bern machte eine Ausnahme; einige Aemter warenreichlich besoldet;^') die Schultheißen und Glieder deskleinen Rathes in beschränkterem Maße??) Als Ersatzdafür fanden viele unbegüterte oder verarmte patrizischeFamilien in den vier und vierzig Landvogteien des Kan-tons, welcher damals auch die Waadt und den Aargaueinbegriff, Mittel, sich zu bereichern. Mit den in derRegel beträchtlichen amtlichen Einkünften^) verbanden die

39) Tobler, 64, 65.

40) Meyer, 457.

41) Der Staatsschreiber

9000 Schweizerfranken.

Der Welsch-Seckelmeister

4025

Der Nenner von Pfistern

4277

Jeder der drei übrigen

3527 „

Der Groß-Weibel

Von Tillier, 334 und 335,

Nr. 3.

3750

42) Der regierende Schultheiß

3700 Schweizerfranken.

Der nicht regierende Schultheiß

L687

Ein einfaches Mitglied des kleinen Ra-thes erhielt an Naturalien und Geld 1260 „ „

Idiä. und S. 332.

43) Die Landvogteien theilten sich in vier Klaffen; die Einkünfteeiner jeden derselben schwankten zwischen folgenden Grenzen:

In mittelmäßigen Jahren. In guten Jahren.

1. Minimnm 6,605 Frkn. 8,525 Frkn.

Marimum 13,850 „ 17,750 „

II. Minimum 6.600 „ 8,620 „

Marimum 8,190 „ 12,875 „