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ren von Bettlern und Gaunern mit besonderer Vor-liebe nach diesem Lande hin. So oft die Anwesenheitdieser Gaste wegen ihrer zu großen Anzahl oder wegender Masse von Diebstählen einer Gegend in der Schweiz lästig ward, so stellte ein Kanton oder mehrere zusammeneine „Betteljagd", „Betteljägi" an. Bald sind es der Abtund die Stadt St. Gallen , Altftetten und Appenzell-Außer-rhoden, die ein solches Unternehmen veranstalten;^)bald benachrichtigt Zürich seine Nachbarn, Luzern , Zug ^und die Landvögte zu Baden, Bremgarten und Rapper-schwyl, daß es eine allgemeine zweitägige Zagd anstellenwerde?^) Ein andermal verabredet Bern mit Freiburg , .es wolle das Gesindel, welches Freiburg bis an die Sen- !senbrücke und Murten getrieben, an die Zihl -Brückeschaffen, und Neuenburg einladen, dieselben von dort ausdem Gebiet der Eidgenossenschaft wegzuweifen.^). Alleinin Folge einer jener Streitigkeiten, die alle Maßregelnin der Schweiz hemmen, weigert sich Neuenburg , dazuHand zu bieten, aus Besorgniß, die Berner möchten ausseinem Gebiete einen Sammelplatz für diese Art „Unge-ziefer" machen?^) Umgekehrt entstanden Reibungen, alsBern den verdächtigen Horden, die Savoyen aus seinenLändern verjagte, den Eintritt in seine Landvogteienam Ufer des Genfersees verwehrte.^) Wenn diesesherumziehende Gesindel den Leuten im Lande Sachen ^verkaufte, in deren Besitz sie ohne Zweifel auf un-rechtmäßige Weife gekommen waren, so legte sich die
203) 24. Mai 1702. D. gr. Landtbuch, S. 1027.
204) 21. September 1729. Missiven Hirzelii.
205) Bern an Neuenburg. 21. Dezember 1768; Teutsch Mlsfiven-BnchNr. 82, S. 334.
208) Bern an Neuenburg, 27. Dezember; Ibiä. 346.
207) 25. Januar 1781. Naths-Manual, Nr. 356, S. 391.