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ten. Erst 1687 entschlossen sich indessen die Katholischen,dem Vertrage auch beizutreten.
Es bedurfte eines kräftigen Anstoßes von außenher,um die Eidsgenossen zu vermögen, wenigstens theilweiseaus dem Zustande der Schwäche sich aufzuraffen, in wel-chen sie in Folge ihrer innern Zerwürfnisse versunkenwaren. Der Widerruf des Edikts von Nantes weckte we-nigstens in den Städten wieder ein edleres Gefühl. SeitLudwig die Zügel der Regierung selbst ergriffen hatte,wurde, was in dem von seinem Vorfahren zu Gunsten derCalvinisten gegebenen Gesetze Beschränkendes aufgefundenwerden konnte, mit rücksichtsloser Strenge gegen sie an-gewendet 2 °). Die Kirchen der Reformirten im Pays deGex waren geschlossen worden^'), weil die Vereinigungdieses Ländchens mit Frankreich erst nach dem Erlasse desEdiktes statt gefunden hatte. Mit Ausnahme derjenigenZeit, wo Kriegssorgen den Hof ausschließend beschäftigten,wurden beinahe jährlich Kirchen zerstört und den Prote-stanten andere Beweise von den feindseligen Absichten derRegierung gegeben. Nur Colbert schützte die Religionnoch, zu der sich die geachtetesten Kaufleute, die thätigstenFabrikanten und der größere Theil der gewerbsamen Kü-stenbewohner bekannten. Viele dieser Glaubensgenossenwaren durch ihn bei der königlichen Finanzverwaltung an-gestellt worden und es ihrer Rechtlichkeit zu verdanken,daß die Verwünschungen, die auf ihren Nachfolgern, wieihren Vorgängern ruhten, sie nicht ebenfalls getroffen
20) Der König hatte eine besondere Kommission mit dem Austrageniedergesetzt, sorgfältig auf jede Bewegung zu achten, die auchim entferntesten nur als Ungehorsam gedeutet werden könnte. —Denkwürd. Ludwigs XIV. III. 68. II. 84.
21) Gleichzeitig untersagte man ihnen, dem Gottesdienste in denschweizerischen Nachbargemeinen beiznwohnen (1662).