Band 
Dritter Theil.
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neue Blume, seinem Gebiete eine neue Besitzung bei-fügte , waren seine Bürger frei und sich gleich. Jährlichwählten dieselben die Räthe und den Schultheißen , undbei der Gemeine stand die Gesetzgebung ^). So hatteauch Rom , indem es mit der Unterwerfung seiner Nach-barn begann, um mit der Welteroberung zu enden, jedesJahr seine Konsuln gewählt, es wählte, wenn es nöthigwurde, seinen Diktator. Monarchisch, aristokratisch,volksthümlich je nach Umständen, schritt es in allen die-sen Richtungen seiner Größe entgegen. Allmälig indessenbereicherte sich Bern , wie es anwuchs, die Räthe tratenan die Stelle der Gemeine, ergänzten sich selbst, wähl-ten alle höhern Beamten und erklärten auch sich fürsouverain ^). Die zwei Schultheißen auf Lebenszeit ge-wählt, wechselten jedes Jahr mit dem Vorsitz. Im sie-benzehnten Jahrhundert kamen zu diesen Vortheilen derregierenden Familien nach neue hinzu. ZweiundsechSzigLandvogteien boten eben so vielen Beamten, welche

6) Der Handveste zufolge. Für das Kriegswesen hauptsächlich wardie Bürgerschaft in vier Viertel, jedes unter einem Vennergetheilt.

7) Die Souverainetät des großen Rathes begann mit dem Tage,wo er über den kleinen Rath seine Censur ergehen ließ, unddie der Reform abholden Glieder ausschloß (1527).

8) Stuppa . — Nach Tamboneau 86. — Stanyan hat 78. DieZahl derselbe» wechselte. In der Epoche, von welcher ichspreche, kann ich nicht mehr als 5t auffinden. Die Benennungwar nicht dieselbe. So sagte man z. B. die Landvvgtei Bipp;das Schultheißenamt Thu», Burgdorf, Untersee »; das Land-ammanamt in OberhaSle, (verwaltet seit 1334 durch einen Ein-gebornen des Thals); die Kastellanei Frutigen ; die Kommenda-tur Aarburg; die Stiftsschaffnerei Zofingen ; die HofmeistereiKönigsfelden ; die Landvogtei Oron; das Gouvernement Aigle.Die Gerichtsbarkeit war bisweilen gemischt. So z. B. hatteder Landvogt von Fraubrunnen in seinem Bezirke nur die niedereGerichtsbarkeit, die hohe und alle Kriminalsachen standen unter