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Da es im Sinne der Stiftung dieses Bundes liegt, daßdie ganze Eidgenossenschaft demselben beitrete, so ist manübereingekommen, daß wenn bei spaterer Unterhandlungmit den resormirten Standen S. Masestat gut findensollte, irgend einem Artikel des Bundes größere Aus-dehnung zu geben, so sollen die katholischen Stände anden Vortheilen dieser Ausdehnung ebenfalls Theil neh-men und bei allem wie die resormirten einbegriffen sein."
Das war die Verpflichtung, welche der BotschafterLudwigs XIV. gegen den Inhalt seiner Instruktionen ein-gieng^). Die Gesandten unterzeichneten^). Das Bun-desinstrument und der Reversbrief wurden in eine Schach-tel gelegt^), welche der Botschafter mit einem rothseide-
425) „Der Revers enthält Verpflichtungen, an die sich Folgerungenknüpfen, die meinem Dienste mehr Schaden zufügen, als die Er-neuerung des Bundes mir Vortheil bringt. Wie sorgfältig Sieauch über das Geheimniß wachen mögen, unmöglich kann das-selbe gehalten werden und der Lärm, den die Sache machen muß,wird nur von schlimmen Folgen sein. Da ich indessen sehe, daßes unmöglich ist, zurückzugehen, so wird nichts anders mehr an-zufangen sein, als einige der Ausdrücke in dem Entwürfe zuändern und einige andere zu streichen (so den Ausdruck: ,,derZweck des Vertrages ist die Herstellung der Katholizität" und dieWorte „alle Kräfte" n. s. w.). Nach diesen Änderungen, die ichfür unentbehrlich halte, willige ich ein, daß Sie den Reversunterzeichnen." Ludwig. 8. Mai. — Als dieser Brief anlangte,war bereits alles abgeschlossen und die Tagsatzung aufgelöst.Dem Begehren des Königs konnte daher nicht mehr entsprochenwerden. Dessenungeachtet wurde dü Lite zum Marschall ernannt,weil er, wie der Hof sagte, „die Kantone eingeschläfert hatte."428) 8. Mai l7lö. „Die Kantone, welche erkannten, wie nützlichder Bund sei und welches Gute er stiften könne, wenn man ihnso viel als möglich ausdehne, hatten geglaubt, dü Luc ihre An-sichten mittheilen zu sollen und Gott hatte in seiner Gnade ge-wollt, daß Seine Majestät, die Kantone und Wallis sich in den-selben Ansichten vereinten."
427) „Trucke" oder „Trückli" in der Schweizersprache. Der Vertragwurde der „Trücklibund" genannt. — Als alle Gesandten ihre