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Geschichte des zürcherischen Schulwesens bis gegen das Ende des sechzehnten Jahrhunderts / von Dr. Ulrich Ernst
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auch er sein erstes Augenmerk darauf richtete, durch dieSchule einen tüchtigen Predigerstand zu erziehen. Dasmusste er um so mehr als seine Pflicht betrachten, daja erst jetzt die Früchte der Bestrebungen Zwinglis zurReife gelangen konnten, ganz abgesehen davon, dass diedamaligen politischen Yerhältnisse in Zürich jeden evan-gelisch gesinnten Geistlichen mit Besorgniss für die neueKirche erfüllen mussten. Die ersten Monate seines Auf-enthaltes waren nichts weniger als ruhige; der unbeson-nene Eifer seines Kollegen, des Pfarrers Leo Judä amSt. Peter, der in einer heftigen Predigt die Obrigkeitdes Verrates am Lande und an der Religion beschul-digte, hatte einer leidenschaftlichen Opposition im Rategerufen. Das taktvolle Benehmen Bullingers rettete nichtnur seinen Kollegen vor Bestrafung, sondern wahrte auch,das Ansehen der neuen Kirche. Der ganze Auftritt (imJuni 1532), der für die Schöpfungen Zwinglis so gefähr-lich hätte werden können, war ein vollständiger Siegder Reformpartei. Es zeigte sich, dass die neue Lehrein der Bürgerschaft selber trotz aller vorausgegangenenLeiden tiefe Wurzeln geschlagen, dass die vorübergehendeMissstimmung gegen Zwinglis Partei nur gegen die Per-sonen und ihre Politik, nicht aber gegen die kirchlichenReformen sich gerichtet hatte. Durch eine solche Stim-mung der Bürger getragen, konnte Bullinger ohne Ge-fährdung an dem vollständigen Aushau der neuen Kircheund Schule arbeiten. Schon im Oktober des gleichenJahres 1532, also nicht einmal ein Jahr nach seiner Be-rufung, finden wir bereits von seiner Hand die erstezürcherische Schulordnung unter dem Titel:

Ordination und Ansähen, wie man sich füro-hin mit den schuleren, letzgen und andern Dingen hal-ten solle in der schul zum Münster Zürich 1532. Oktober. 1Diese Schrift gewährt zum ersten Mal einen sichern Ein-blick in die Organisation der Lateinschulen und öffent-lichen Lektionen. Wie weit diese Schulordnung von derVorgefundenen Einrichtung abwich und wie lange sieselber in Kraft war, ist freilich nicht genau zu bestim-men. Die Grundzüge derselben sind folgende:

1 Z S A.