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geschäfte verrichten, dass er nicht studiren konnte, auszogund vom Schulherrn begehrte, nach Wittenberg ziehenzu dürfen; er wurde aber „uff den herpst heimberüfft“. 1— Einer der krank war, weil er die Luft und das Bierin Heidelberg nicht vertragen könne, durfte gen Basel „rucken“. — In Herborn , das dem Grafen von Nassaugehörte, war ein berühmtes Pädagogium, sammt einergräflichen „Communitet“, wo die armen Studenten unent-geltlich den „Tisch “ bekamen. Dort traf 1593 HansJakob Breitinger noch 8 Zürcher an. 2 — Einem Stu-denten in Heidelberg , der an 6 Kronen, die ihm einZürcher im Namen des Schulherrn übergab, 20 Batzenverlor, wurde der Schaden wieder ersetzt. — Wenneiner in der Fremde starb und Schulden hinterliess,bezahlte man diese für die Eltern. — Waren die Ko-sten zu gross, so schickte man die Leute an wohlfeilereOrte. Machten sie aber zu viele Schulden, so wurdensie bei ihrer Zurüekkunft strenge bestraft, ja sogar in’sGefängniss geworfen, und die Schulden aus dem Ab-zug am Stipendium nach und nach getilgt. Um sichauf alle Fälle zu sichern, beschloss der Rat 1565, dassjeder, der „gen wandeln“ geschickt werde, zwei Bürgenstelle, damit nicht die Obrigkeit die Schulden in derFremde bezahlen müsse. 3 Aber beim besten Willenreichte die Unterstützung nicht immer für alle Bedürf-nisse aus; dann mussten sich die Studenten eben durchPrivatstunden oder Uebernahme von Lehrstellen an nie-dern Schulen helfen. Konrad Gessner bekam 1534 einStipendium von 25 Kronen nach Paris ; für die Pensionallein aber musste er 25 Kronen bezahlen und brauchteAlles in Allem in zwei Jahren 65 Kronen. „Frankreich ist ein goldenes Land, schrieb er nach Hause, denn ohneGold findet man nichts". 4
Die Behörden halfen einander in der Aufsicht undUnterstützung der fremden Studenten. — Ein „tütschesLied“, das ein Zürcher Student in Basel hatte im Druckausgehen lassen, wurde dem Schulherrn nach Zürich ein-
1 S. Prot. I. 1572.
2 Archiv von "Winterthur : Fürtrag von Hans Jacob Breitinger.
5 S. Prot. I. 1565.