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nichts Verbrecherisches, ihr Inhalt sei gerechtfertigtund zum Vortheil des Volks, daher kein Grund zuweiterer Verfolgung dieser Sache vorhanden. Esscheint also, dass gerade die Geistesgegenwart derMarquise, womit sie der Anklage zuvorkam, diesenHandel zu einem unschädlichen Ausgang geführthat. Inzwischen fand d’Espinay, und wohl nicht mitUnrecht, es rathsam, nicht länger in Frankreich zubleiben. Er ging nach Mons in Belgien , wo er seineEigenschaft als belgischer Landstand und Pair gel-tend machte und grossen Aufwand mit Pferden undEquipagen zur Schau trug. Die Gemahlin hatte erangewiesen, in Frankreich zu bleiben und die Ein-ziehung rückständiger Gelder zu besorgen. Es scheintaber, dass auch sie sich bald bedroht fand, dennschon im Januar 1791 packte sie auf und kam mitKindern und Dienerschaft ihrem Herrn sehr unge-legen über den Hals. Diese Reise von Madame nachBrüssel kostete allein achttausend Franken, indessin Paris auf alles Eigenthum des Marquis Beschlaggelegt wurde, und ein Freund, der sich ihr aner-boten hatte, die Einziehung der Gelder zu besorgen,dieselben angeblich aus Vorsicht bei sich zurück-behielt. Er werde, schrieb er dem Marquis, ihm dar-über Rechnung ablegen, sobald er das Vergnügenhabe, ihn zu umarmen. Seinerseits aber musste derMarquis auf dieses Vergnügen aus Fürsorge fürseinen Kopf verzichten. Ueberhaupt mag von allenVorwürfen d’Espinays derjenige, welcher die Sorg-losigkeit seiner Gattin in Führung des Hauswesens be-